Kindschaftsrecht
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2321(Beistandschaft / Beurkundung)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2322(Beistandschaft / Beurkundung)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2323(Beistandschaft / Beurkundung)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2325(Beistandschaft / Beurkundung)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2327(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2328(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2329(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2330(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2331(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2332(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2334(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2335(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2336(Vormundschaft)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2337(Vormundschaft)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2338(Vormundschaft)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2339(Vormundschaft)
Fax: +49 3491 806-2290
Zuständigkeit für
Kreis Wittenberg (Sachsen-Anhalt)
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
- Krankenhilfe für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Alleinerziehende mit Kindern in gemeinsamen Wohnformen beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Unterhaltsansprüche geltend machen
- Unterhaltsvorschuss beantragen um einen finanziellen Vorschuss zu erhalten falls der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen will oder kann (gilt auch im Falle des Todes des Partners / der Partnerin). • Beistandschaft beantragen um Unterhaltsansprüche festzulegen und gegebenenfalls zu beurkunden und um Unterstützung zu erfahren diesen Unterhalt einzufordern
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Vormundschaft beantragen