Amtsblatt Veröffentlichung

    Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen

    Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen, Verordnungen und gesetzlichvorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.

    Beschreibung

    Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.

    Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.

    Online-Dienst

    Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt

    ID: L100008_408120438

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, Verbandsgemeinde, der jeweilige Landkreis.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Kreistag/Wahlen

    Beschreibung

    Kreistagsangelegenheiten

    Das Büro Landrat nimmt die laufenden Geschäfte des Kreistages und seiner Ausschüsse wahr. Es ist das Bindeglied zwischen dem Kreistag, der Verwaltung und den Bürgern mit folgenden Aufgabenbereichen:

    • Vor- und Nachbereitung von Kreistags- und Kreisausschusssitzungen
    • Unterstützung der Fachdienste bei der Vor- und Nachbereitung aller Fachausschusssitzungen
    • Unterstützung der/des Kreistagsvorsitzenden
    • Koordinierung und Vorbereitung der Termine
    • Bearbeitung von Einwohneranfragen an den Kreistag oder an die Kreistagsvorsitzende
    • Bearbeitung von Anfragen und Aufträgen aus dem Kreistag an die Verwaltung
    • Beratung der Kreistagsmitglieder und Fraktionen in Kreistagsangelegenheiten

    Im Büro des Landrates laufen über ein Ratsinformationssystem alle für den Kreistag und seine Ausschüsse relevanten Daten zusammen. Hier werden sie geprüft und gegebenenfalls weiter bearbeitet. Es führt die Stammdaten der Kreistagsmitglieder und bewirtschaftet die Finanzmittel, die dem Kreistag zugewiesen sind. Neben der Beschlusskontrolle für den Kreistag wird die Arbeit des Kreistags und seiner Ausschüsse dokumentiert. Die Unterlagen sind hier jederzeit einsehbar und über das Bürgerinformationssystem abrufbar.

    Kreisrecht/amtliche Bekanntmachungen

    Das Satzungsrecht der Landkreise ist durch die Garantie zur Selbstverwaltung in der Verfassung für die Kreisebene gegeben. Die Satzungen gelten räumlich für das Kreisgebiet, gegenständlich für die Kreisangelegenheiten und der zeitliche Geltungsbereich ergibt sich aus der jeweiligen Satzung selbst. Zum Kreisrecht gehören alle vom Kreistag beschlossenen Satzungen, Verordnungen und Richtlinien. Sie bestimmen neben den Gesetzen des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt die Tätigkeit des Landkreises Börde. Die Hauptsatzung ist das Verfassungsstatut des Landkreises. Die Geschäftsordnung regelt die Ordnung in den Kreisgremien.

    Das Büro Landrat hat u.a. folgende Aufgaben:

    1. Information der Bürger über Sitzungen und Entscheidungen des Kreistages und seiner Ausschüsse
    2. Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen
    3. Verantwortlichkeit für das Inkrafttreten des Kreisrechts (Satzungen/Verordnungen)

    Statistik

    Im Landkreis Börde ist der Bereich "Statistik" dem Büro Landrat zugeordnet. Hier erfolgt die Erhebung, Prüfung, Sammlung, Aufbereitung, Bereitstellung und Weitergabe von statistischen Daten für eigene Zwecke, für Dritte und andere Institutionen.

    Wahlen

    Das Büro Landrat unterstützt die Wahlleitung bei der Organisation der Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kreistags- und Landratswahlen. Der Kreiswahlleiter ist in der Regel der Landrat.

    Bei der Vorbereitung der Wahlen ist es unter anderem Aufgabe des Büros Landrat:

    1. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Veröffentlichung
    2. die Zulassung der Kandidaten und Parteien zur Wahl durch den Wahlausschuss vorzubereiten
    3. Stimmzettel herzustellen.

    Am Wahltag ermittelt das Büro das vorläufige amtliche Endergebnis. Nach der Wahl ist die Stimmenauszählung einer Kontrolle zu unterziehen und die Sitzung des Wahlausschusses, in der das amtliche Endergebnis festgestellt wird, durchzuführen. Die gewählten Kandidaten werden vom Büro informiert. Kommt es bei Wahlen zu rechtlichen Streitigkeiten, wirkt das Kreiswahlbüro bei der Entscheidungsfindung durch die Kreiswahlleitung oder den Kreiswahlausschuss mit.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100153

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 3904 7240-51304

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-1302

    E-Mail: kreistag-wahlen@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches
    • Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hauptsatzung der Kommune (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Stichwörter

    Veröffentlichung, Verordnung, Öffentliche Bekanntmachung, Satzung, Verordnungsblatt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English