Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen
Amtsblätter werden von den Kommunen herausgegeben, um Satzungen, Verordnungen und gesetzlichvorgeschriebene amtliche Mitteilungen öffentlich bekanntzumachen und über sonstige amtliche Mitteilungen zu informieren.
Beschreibung
Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.
Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.
Online-Dienst
ST: Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, Verbandsgemeinde, der jeweilige Landkreis.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Kreistag/Wahlen
Beschreibung
Kreistagsangelegenheiten
Das Büro Landrat nimmt die laufenden Geschäfte des Kreistages und seiner Ausschüsse wahr. Es ist das Bindeglied zwischen dem Kreistag, der Verwaltung und den Bürgern mit folgenden Aufgabenbereichen:
- Vor- und Nachbereitung von Kreistags- und Kreisausschusssitzungen
- Unterstützung der Fachdienste bei der Vor- und Nachbereitung aller Fachausschusssitzungen
- Unterstützung der/des Kreistagsvorsitzenden
- Koordinierung und Vorbereitung der Termine
- Bearbeitung von Einwohneranfragen an den Kreistag oder an die Kreistagsvorsitzende
- Bearbeitung von Anfragen und Aufträgen aus dem Kreistag an die Verwaltung
- Beratung der Kreistagsmitglieder und Fraktionen in Kreistagsangelegenheiten
Im Büro des Landrates laufen über ein Ratsinformationssystem alle für den Kreistag und seine Ausschüsse relevanten Daten zusammen. Hier werden sie geprüft und gegebenenfalls weiter bearbeitet. Es führt die Stammdaten der Kreistagsmitglieder und bewirtschaftet die Finanzmittel, die dem Kreistag zugewiesen sind. Neben der Beschlusskontrolle für den Kreistag wird die Arbeit des Kreistags und seiner Ausschüsse dokumentiert. Die Unterlagen sind hier jederzeit einsehbar und über das Bürgerinformationssystem abrufbar.
Kreisrecht/amtliche Bekanntmachungen
Das Satzungsrecht der Landkreise ist durch die Garantie zur Selbstverwaltung in der Verfassung für die Kreisebene gegeben. Die Satzungen gelten räumlich für das Kreisgebiet, gegenständlich für die Kreisangelegenheiten und der zeitliche Geltungsbereich ergibt sich aus der jeweiligen Satzung selbst. Zum Kreisrecht gehören alle vom Kreistag beschlossenen Satzungen, Verordnungen und Richtlinien. Sie bestimmen neben den Gesetzen des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt die Tätigkeit des Landkreises Börde. Die Hauptsatzung ist das Verfassungsstatut des Landkreises. Die Geschäftsordnung regelt die Ordnung in den Kreisgremien.
Das Büro Landrat hat u.a. folgende Aufgaben:
1. Information der Bürger über Sitzungen und Entscheidungen des Kreistages und seiner Ausschüsse
2. Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen
3. Verantwortlichkeit für das Inkrafttreten des Kreisrechts (Satzungen/Verordnungen)
Statistik
Im Landkreis Börde ist der Bereich "Statistik" dem Büro Landrat zugeordnet. Hier erfolgt die Erhebung, Prüfung, Sammlung, Aufbereitung, Bereitstellung und Weitergabe von statistischen Daten für eigene Zwecke, für Dritte und andere Institutionen.
Wahlen
Das Büro Landrat unterstützt die Wahlleitung bei der Organisation der Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kreistags- und Landratswahlen. Der Kreiswahlleiter ist in der Regel der Landrat.
Bei der Vorbereitung der Wahlen ist es unter anderem Aufgabe des Büros Landrat:
1. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Veröffentlichung
2. die Zulassung der Kandidaten und Parteien zur Wahl durch den Wahlausschuss vorzubereiten
3. Stimmzettel herzustellen.
Am Wahltag ermittelt das Büro das vorläufige amtliche Endergebnis. Nach der Wahl ist die Stimmenauszählung einer Kontrolle zu unterziehen und die Sitzung des Wahlausschusses, in der das amtliche Endergebnis festgestellt wird, durchzuführen. Die gewählten Kandidaten werden vom Büro informiert. Kommt es bei Wahlen zu rechtlichen Streitigkeiten, wirkt das Kreiswahlbüro bei der Entscheidungsfindung durch die Kreiswahlleitung oder den Kreiswahlausschuss mit.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 100153
39331 Haldensleben
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-1302
Fax: +49 3904 7240-51304
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Abt. Wirtschaftsförderung, Tourismus & Kommunikation
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 4791200
E-Mail: marketing@haldensleben.de
Weitere Informationen
Bushaltestelle: Markt
Bahnhof: 15 min Fußweg
Verbindung: Haldensleben - Magdeburg
Haldensleben - Wolfsburg
Parkplätze vorhanden
Behindertengerechter Zugang
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches
- Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hauptsatzung der Kommune (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.04.2024
Stichwörter
Satzung, Verordnungsblatt, Veröffentlichung, Öffentliche Bekanntmachung, Verordnung