Abfall entsorgen
Beschreibung
Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.
Online-Dienste
Abmeldung eines Grundstücks von der Abfallentsorgung
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Änderungsmeldung zur Abfallentsorgung
Beschreibung
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Neuanschluss eines Grundstückes an die Abfallentsorgung
Beschreibung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die an Ihrem Wohnsitz den Müll entsorgen.
Ansprechpartner
Landkreis Saalekreis - SG Abfallwirtschaft
Beschreibung
Tätigkeitsschwerpunkte des Bereiches Abfallwirtschaft:
- Veranlagung von Abfallentsorgungsgebühren auf Grundlage der gültigen Abfallsatzungen des Landkreises
- Erstellung von Abfallgebührenbescheiden
- Organisation und Koordination der Abfallentsorgung
- Überwachung der Anschlusspflicht zur Abfallentsorgung
- Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Saalekreis
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Anzeige zur gemeinsamen Nutzung von Abfallbehältern
Fragebogen zur Abfallentsorgung
SEPA Lastschriftmandat für Abfallentsorgungsgebühren
Anzeige einer gewerblichen Sammlung gem. § 18 KrWG
Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung gem. § 18 KrWG
SG Abfall und Bodenschutz
Aktuelles
Die untere Abfall- und Bodenschutzbehörde nimmt die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis als untere Bodenschutzbehörde gemäß dem Bundes-Bodenschutzgesetz und den darauf aufbauenden Verordnungen und landesrechtlichen Regelungen wahr.
Beschreibung
Zudem werden die Aufgaben als untere Abfallbehörde entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den darauf aufbauenden Gesetzen und Verordnungen sowie die Aufgaben im Sinne des Düngegesetzes übernommen. Des Weiteren werden die Aufgaben im eigenen Wirkungskreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Abfallwirtschaft erfüllt.
Dem Sachgebiet obliegt damit vor allem der Schutz und die Wiederherstellung der Bodenfunktionen als Bestandteil des Naturhaushalts, als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie als Lebensgrundlage mit seinen Nutzungsmöglichkeiten wie z. B. der landwirtschaftlichen Nutzung. Außerdem wird die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen gefördert und der Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicher gestellt.
Aufgaben der unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde sind:
- schädliche Bodenveränderungen und Altlasten: Erfassung, Bewertung, Sanierung, Überwachung
- Prüfung und Festlegung von erforderlichen Maßnahmen zum vorsorgenden Bodenschutz
- Erteilung von Altlastenauskünften
- Erstellung und Pflege eines Entsiegelungskatasters
- Bearbeitung von Fördermittelanträgen zu Maßnahmen des Bodenschutzes, der Altlastensanierung und des Flächenrecyclings
- Überwachung von genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Abfallentsorgungsanlagen (
- Überwachung von Abfallerzeugern
- Erteilung von Erlaubnissen und Anzeigenbestätigungen für Sammler, Beförderer, Makler und Händler von Abfällen sowie deren Überwachung
- Anordnungen zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung
- Entscheidungen zu und Überwachung von Deponien
- Umsetzung der Verpackungsverordnung und Marktüberwachung
- Umsetzung der Klärschlamm- und Bioabfallverordnung
- Überwachung landwirtschaftlicher Betriebe inkl. Cross-Compliance Kontrollen zur Konditionalität
- Überwachung des Inverkehrbringens von Wirtschaftsdünger
- Erarbeitung Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung
- Erstellung, Bearbeitung, Änderung der Gebührenbescheide
- Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit
- Entsorgung illegaler Abfallablagerungen
- Abschluss und Nachsorge eigen betriebener Deponien
- Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes
- Erstellung der jährlichen Abfallbilanz
- Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges
- Gewährleistungsverantwortung durch Kontrolle und Steuerung der beauftragten Unternehmen für die öffentliche Abfallentsorgung sowie den Unternehmen für die Sanierung/Nachsorge der Deponien
- Abfallbehälter
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
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Stichwörter
Untere Bodenschutzbehörde, Untere Abfallbehörde
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Abfallverbrennung, Bioabfallentsorgung, Abfallgebühren, Müll verbrennen, Sonderabfall, Abfallbeseitigung, besonders überwachungsbedürftige Abfälle, Gewerbemüllentsorgung, Heckenschnitt, Hausmüllentsorgung, Müllentsorgung, Problemstoffe, Abfall Beseitigung anmelden, Baumschnitt