SG Abfall und Bodenschutz

Beschreibung

Zudem werden die Aufgaben als untere Abfallbehörde entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den darauf aufbauenden Gesetzen und Verordnungen sowie die Aufgaben im Sinne des Düngegesetzes übernommen. Des Weiteren werden die Aufgaben im eigenen Wirkungskreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Abfallwirtschaft erfüllt.

Dem Sachgebiet obliegt damit vor allem der Schutz und die Wiederherstellung der Bodenfunktionen als Bestandteil des Naturhaushalts, als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie als Lebensgrundlage mit seinen Nutzungsmöglichkeiten wie z. B. der landwirtschaftlichen Nutzung. Außerdem wird die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen gefördert und der Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicher gestellt.

Aufgaben der unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde sind:

  • schädliche Bodenveränderungen und Altlasten: Erfassung, Bewertung, Sanierung, Überwachung
  • Prüfung und Festlegung von erforderlichen Maßnahmen zum vorsorgenden Bodenschutz
  • Erteilung von Altlastenauskünften
  • Erstellung und Pflege eines Entsiegelungskatasters
  • Bearbeitung von Fördermittelanträgen zu Maßnahmen des Bodenschutzes, der Altlastensanierung und des Flächenrecyclings
  • Überwachung von genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Abfallentsorgungsanlagen (
  • Überwachung von Abfallerzeugern
  • Erteilung von Erlaubnissen und Anzeigenbestätigungen für Sammler, Beförderer, Makler und Händler von Abfällen sowie deren Überwachung
  • Anordnungen zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung
  • Entscheidungen zu und Überwachung von Deponien
  • Umsetzung der Verpackungsverordnung und Marktüberwachung
  • Umsetzung der Klärschlamm- und Bioabfallverordnung
  • Überwachung landwirtschaftlicher Betriebe inkl. Cross-Compliance Kontrollen zur Konditionalität
  • Überwachung des Inverkehrbringens von Wirtschaftsdünger
  • Erarbeitung Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung
  • Erstellung, Bearbeitung, Änderung der Gebührenbescheide
  • Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Entsorgung illegaler Abfallablagerungen
  • Abschluss und Nachsorge eigen betriebener Deponien
  • Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes
  • Erstellung der jährlichen Abfallbilanz
  • Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges
  • Gewährleistungsverantwortung durch Kontrolle und Steuerung der beauftragten Unternehmen für die öffentliche Abfallentsorgung sowie den Unternehmen für die Sanierung/Nachsorge der Deponien
  • Abfallbehälter

Adresse

Hausanschrift

Domplatz 9

06217 Merseburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 15:30 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 03461 40-1413

Fax: 03461 40-1902

E-Mail: abfallbehoerde@saalekreis.de

Zuständigkeit für

Stichwörter

Untere Bodenschutzbehörde, Untere Abfallbehörde

Version

Technisch geändert am 27.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English