vorgesehen zum Löschen - Sachverständige zur Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen von Altgeräten AnerkennungOnline erledigen

    Schornsteinfegerangelegenheiten

    Für die Anerkennung als Prüfsachverständiger nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.

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    URL Online-Dienst

    ID: L100002_32c8ec070469804e19136627502015dd

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - Schornsteinfegerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44122 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-22737

    Fax: +49 231 50-22737

    E-Mail: schornsteinfegerangelegenheiten@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 56

    Adresse

    Hausanschrift

    Seibertzstraße 1

    59821 Arnsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02931820

    Fax: 02931822520

    E-Mail: poststelle@bra.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    • Schriftlicher Antrag
    • Nachweise über die besonderen Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und persönliche Eignung

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    • Schriftform erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Der Betreiber einer Erstbehandlungsanlage ist verpflichtet, die Anlage jährlich durch einen geeigneten Sachverständigen zertifizieren zu lassen.

    Geeignet ist ein Sachverständiger, der:

    1. öffentlich bestellt ist (§ 36 GewO),
    2. ein Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisation mit entsprechender Zulassung
    3. in einem anderen EU- oder anderen Vertragsstaat des europäischen Wirtschaftsraums niedergelassen ist, seine Tätigkeit im Inland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben will und seine Berufsqualifikation vor Aufnahme der Tätigkeit nachprüfen lässt.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Diese prüft u.a. aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation, ob Sie als Sachverständiger zur Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen von Altgeräten geeignet sind und die Voraussetzungen erfüllen.
    • Nach der Entscheidung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.

    Fristen

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Die Ausübung der Tätigkeit als Sachverständiger zur Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen von Altgeräten ist erst nach erfolgreicher Anerkennung möglich.

    Kosten

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Die Anerkennung ist mit Kosten verbunden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de