Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - Schornsteinfegerangelegenheiten
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Telefon Festnetz: +49 231 50-22737
Fax: +49 231 50-22737
Zuständigkeit für
Dortmund
- Anerkennung als Prüfingenieurin für Baustatik und Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik
- Anerkennung als Prüfingenieurin für Brandschutz
- Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau
- Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau Erteilung
- Anerkennung als Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
- Anerkennung als Prüfsachverständiger für technische Anlagen beantragen
- Anerkennung als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen
- Anerkennung als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen Erteilung
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen
- Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für die Prüfung technische Anlagen beantragen
- Besonders sachkundige Versteigerer
- Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung
- Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern beantragen
- Bezirksschornsteinfeger
- Bezirksschornsteinfeger Ausübung
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Bezirksschornsteinfeger werden
- Die Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen
- Erstmalige Tätigkeit als Sachverständiger für den Erd- und Grundbau in NRW anzeigen
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern
- Probenehmer
- Prüfingenieur für Standsicherheit
- Prüfingenieur für Standsicherheit Anerkennung
- Prüfingenieure für Baustatik
- Prüfingenieure für Bautechnik
- Prüfingenieure für Bautechnik Anerkennung
- Prüfingenieure für Brandschutz
- Sachverständige
- Sachverständige für den Bereich des BBodSchG
- Sachverständige für Gegenproben
- Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern
- Sachverständiger nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz für bestimmte sicherheitstechnische Prüfungen
- Sachverständiger nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz für bestimmte sicherheitstechnische Prüfungen Anordnung
- Sachverständiger nach Deponieverordnung
- Stelle als Bezirksschornsteinfeger aufgeben
- Vereidigung von Sachverständigen zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert
- Zulassung als Sachverständiger für Gegenproben beantragen