Schornsteinfegerangelegenheiten
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Mit einer öffentlichen Bestellung als Probenehmer stehen Sie Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit als besonders zuverlässige, glaubwürdige und erfahrene Person zur Verfügung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - Schornsteinfegerangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 231 50-22737
Fax: +49 231 50-22737
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
- Beruflicher Werdegang
- Kopien von Zeugnissen, Aus- und Weiterbildungsnachweisen
- Fachliche und persönliche Reverenzen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Gutachten und Arbeitsproben
- Liste der von Ihnen auf Ihrem beantragten Sachgebiet erstellten Gutachten der letzten zwei Jahre
- Erklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit
- Freistellungserklärung des Arbeitgebers
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Kammer, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Formulare
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- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
- Durch Aus und Weiterbildung sowie berufliche Erfahrung haben Sie eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Sachkunde erworben.
- Sie haben auch bereits mehrere Jahre Sachverständigenleistungen auf Ihrem Gebiet erbracht.
- Sie sind psychisch und körperlich in der Lage, die Anforderungen an Sachverständige auf ihrem Gebiet zu erfüllen.
- Es darf keine Gründe geben, an Ihrer Unabhängigkeit und Objektivität zu zweifeln. Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen. Sie sind unparteilich und unabhängig.
- Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Sachverständigenordnungen der jeweils zuständigen Kammer und den Bestellungsvoraussetzungen Ihres Sachgebiets.
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Das Verfahren ist sehr komplex und ist je nach Sachgebiet leicht unterschiedlich. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich schon vor der Antragstellung bei der zuständigen Kammer persönlich beraten lassen.
- Das Antragsformular ist mit allen geforderten Anlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Sie müssen das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG bei Ihrer Meldebehörde beantragen.
- Die Kammer wird Vorschusszahlungen auf Gebühren und Auslagen verlangen.
- Die IHK überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Einhaltung der formellen Mindestanforderungen.
- In einem persönlichen Gespräch wird Ihre persönliche Eignung nach Auswertung der eingereichten Referenzen bewertet. Gegebenenfalls werden weitere Ausschüsse oder Gremien beteiligt.
- Die Kammer beauftragt unabhängige Fachleute mit der Bewertung Ihrer Sachkunde. Dazu werden die von Ihnen einzureichenden Gutachten und Arbeitsproben überprüft.
Hinzu kommen, je nach Sachgebiet, eine schriftliche Überprüfung und ein Fachgespräch oder eine praktische Überprüfung. - Unter Berücksichtigung der fachlichen Einschätzung entscheidet dann die IHK abschließend.
Fristen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Weitere Informationen
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Informationen zu Ansprechpartnern, Kammern und Bestellungsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite des
Sachverständigenverzeichnisses
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 06.11.2020
Stichwörter
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