Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung

    Schornsteinfegerangelegenheiten

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Erlass von Leistungsbescheiden zum Einzug von Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten des/der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/Bezirksschornsteinfegerin. Ordnungsbehördliche Maßnahmen - Gefahrenabwehr - Ordnungsverfügungen zur Durchführung der notwendigen Arbeiten des/der Bezirksschornsteinfegermeisters/Bezirksschornsteinfegermeisterin

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - Schornsteinfegerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44122 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-22737

    Fax: +49 231 50-22737

    E-Mail: schornsteinfegerangelegenheiten@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Oberste Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Jürgensplatz 1

    40219 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 8618-50

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: Pruefingenieure@mhkbd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angabe der Fachrichtung oder der Fachrichtungen, für die die Anerkennung beantragt wird.
    • Angaben zur Niederlassung
    • Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdeganges bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • Nachweis, dass im Falle der Anerkennung eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht
    • Ablichtungen der Bescheide der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sach-verständiger für die Prüfung der Standsicherheit und über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall und Wärmeschutz

    Formulare

    Keine (formlose Antragstellung)

    Voraussetzungen

    • Bescheid der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit in den beantragten Fachrichtungen
    • Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlicher anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
    • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    • Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
    • Kehr- und Überprüfungsordnung NRW

    Verfahrensablauf

    • Antragsstellung mit den erforderlichen Antragsunterlagen
    • Sichtung der Antragsunterlagen und Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde (ggf. Nachforderungen)
    • Entscheidung über die Anerkennung für die beantragten Fachrichtungen
    • Urkundenüberreichung / Verpflichtungserklärung

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Entscheidung über die Anerkennung erfolgt bei vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von 3 Monaten.

    Kosten

    Anerkennung je Fachrichtung: 250 € Genehmigung für eine Zweitniederlassung: 125 € bis 375 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Antragsunterlagen können auch elektronisch übermittelt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/baurecht/bauordnung: Liste der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik Merkblatt „Anerkennung als Prüfingenieurin / Prüfingenieur für Baustatik“ Merkblatt „Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin/Prüfingenieur für Baustatik“

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de