Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen für die Berufe des Gesundheitswesens
Für folgende Berufe erteilt das Gesundheitsamt die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung:
- Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin / Gesundheits- und Krankenpflegeassistent
- Rettungsassistentin / Rettungsassistent
- Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter
- Rettungshelferin / Rettungshelfer
- Hebamme / Entbindungspfleger
- Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medinzinischer Bademeister
- Ergotherapeutin / Ergotheraupeut
- Logopäde / Logopädin
- Diätassistentin / Diätassistent
- Physiotherapeutin / Pysiotherapeut
- Podologin / Podologe
- Pharmazeutisch-Technische Assistentin / Pharmazeutisch-Technischer Assistent
- Fachkrankenpfleger/in für
- Intensivpflege und Anästhesie
- den Operationsdienst
Rechtsgrundlagen allgemein
Gesetze für die einzelnen Berufe des Gesundheitswesens, wie z. B. Krankenpflegegesetz
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Verwaltung Gesundheitsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-6402
Fax: 02381 17-2983
erforderliche Unterlagen
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- Antrag zur Führung der Berufsbezeichnung
- Zeugnis über die staatliche Prüfung
- amtliches Führungszeugnis- Belegart 0
- ärztliche Bescheinigung
- Bescheinigung über das Praktikum, sofern gesetzlich nach Prüfung vorgeschrieben
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr für die Ausstellung der Urkunde beträgt 60,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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