Verwaltung Gesundheitsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-6402
Fax: 02381 17-2983
Zuständigkeit für
Hamm
- Anerkennung als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Anerkennung als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegefachperson mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten nach dem Krankenpflegegesetz bis Ende 2024 beantragen
- Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegefachperson mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz nach dem Krankenpflegegesetz bis Ende 2024 beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Krankenpfleger" bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Krankenpfleger" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / -pfleger
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin / - pfleger
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseher beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher
- Leistungsobjekt für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung