Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang
Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
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Ansprechpartner
Stadt Rees Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02851 51136
E-Mail: ordnungsamt@stadt-rees.de
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022