Stadt Rees Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02851 51136
E-Mail: ordnungsamt@stadt-rees.de
Zuständigkeit für
Rees
- Abmeldung von Hunden bei der Behörde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen
- Angriffe durch Tiere
- Angriffe durch Tiere Verfolgung
- Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
- Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
- ausgesetzte oder freilaufende Haustiere
- ausgesetzte oder freilaufende Haustiere Unterbringung
- ausgesetzte oder freilaufende Haustiere Unterbringung im Tierheim
- Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
- Hundehaltung
- Hundehaltung Befreiung
- Meldepflicht für Hunde
- Meldung von geänderten Hundehalterdaten an das örtliche Ordnungsamt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW