Osterfeuer Genehmigung

    Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Am Osterwochenende sind Osterfeuer im Kreis Lippe ein beliebter Brauch.

    • Das Abbrennen von Feuern aus überliefertem Brauchtum ist nur im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen, die jedermann zugänglich sind, zulässig.
    • Osterfeuer dürfen nur am Samstag vor Ostern und Ostersonntag abgebrannt werden.
    • Es dürfen dazu nur unbehandelte Hölzer, trockenes Ast- u. Strauchwerk sowie ausgetrocknete Weihnachtsbäume verbrannt werden.
    • Nicht verbrannt werden dürfen häusliche Abfälle, Sperrmüll, Papier und Pappe, Kunststoffe, behandeltes Holz wie z.B. Gartenzäune und Baustellenabfälle sowie Reifen und andere stark rauchentwickelnde Stoffe.
    • Gefahren, Nachteile, erhebliche Belästigungen sind zu verhindern.

    Die im Folgenden aufgeführte wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistung können Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online durchführen.

    • Osterfeuer - Genehmigung

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Blomberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235504-233

    Fax: 05235504-227

    E-Mail: f.bischoff@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice und Ordnung (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-444

    Fax: 05235 504-450

    E-Mail: info@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blomberg

    • Antrag auf Anmeldung eines Brauchtumsfeuer
    • ggfls. weitere Anlagen, (z.B. Lageplan)

    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Blomberg

    • Eine volljährige Aufsichtsperson muss benannt werden
    • Kommunal liegen Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Gebäuden oder leicht entzündlichen Stoffen vor
    • Kommunal können Regelungen für den erlaubten Personenkreis, der dieses Feuer beantragt, vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

     Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Fristen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Bearbeitungsdauer

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Kosten

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Blomberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de