Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Am Osterwochenende sind Osterfeuer im Kreis Lippe ein beliebter Brauch.
- Das Abbrennen von Feuern aus überliefertem Brauchtum ist nur im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen, die jedermann zugänglich sind, zulässig.
- Osterfeuer dürfen nur am Samstag vor Ostern und Ostersonntag abgebrannt werden.
- Es dürfen dazu nur unbehandelte Hölzer, trockenes Ast- u. Strauchwerk sowie ausgetrocknete Weihnachtsbäume verbrannt werden.
- Nicht verbrannt werden dürfen häusliche Abfälle, Sperrmüll, Papier und Pappe, Kunststoffe, behandeltes Holz wie z.B. Gartenzäune und Baustellenabfälle sowie Reifen und andere stark rauchentwickelnde Stoffe.
- Gefahren, Nachteile, erhebliche Belästigungen sind zu verhindern.
Die im Folgenden aufgeführte wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistung können Sie im Wirtschafts-Service-Portal.NRW online durchführen.
- Osterfeuer - Genehmigung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Blomberg
- Antrag auf Anmeldung eines Brauchtumsfeuer
- ggfls. weitere Anlagen, (z.B. Lageplan)
Formulare
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Voraussetzungen
Hinweise für Blomberg
- Eine volljährige Aufsichtsperson muss benannt werden
- Kommunal liegen Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Gebäuden oder leicht entzündlichen Stoffen vor
- Kommunal können Regelungen für den erlaubten Personenkreis, der dieses Feuer beantragt, vorliegen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Blomberg
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
Hinweise für Blomberg