Stadt Blomberg
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Zuständigkeit für
Blomberg
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
- Ausnahme von Verboten beim Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen
- Ausnahme von Verboten beim Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen Zulassung
- Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
- Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer
- Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
- Osterfeuer
- Sperrzeit
- Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
- Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen