Sachverständige Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Schornsteinfegerangelegenheiten

    Sie möchten sich als Sachverständige oder Sachverständiger öffentlich bestellen und vereidigen lassen? Dann können Sie dies bei der für Sie zuständigen Bestellungskörperschaft beantragen. 

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Erlass von Leistungsbescheiden zum Einzug von Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten des/der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/Bezirksschornsteinfegerin. Ordnungsbehördliche Maßnahmen - Gefahrenabwehr - Ordnungsverfügungen zur Durchführung der notwendigen Arbeiten des/der Bezirksschornsteinfegermeisters/Bezirksschornsteinfegermeisterin

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - Schornsteinfegerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44122 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-22737

    Fax: +49 231 50-22737

    E-Mail: schornsteinfegerangelegenheiten@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Darstellung der von Ihnen angebotenen Leistungen und des (abgrenzbaren) Sachgebietes
    • Lebenslauf mit Darlegung des beruflichen Werdegangs
    • Nachweise über Ihre besonderen Qualifikationen in dem genannten Sachgebiet (Zeugnisse, Diplome, Seminarbescheinigungen, Beschäftigungsnachweise, sonstige Urkunden, etc.)
    • Gegebenenfalls Liste von Referenzen, wie zum Beispiel Personen (mit Anschrift), die zu Ihren besonderen Kenntnissen Auskunft geben können
    • mehrere (in der Regel 3 bis 5) von Ihnen selbst gefertigte Gutachten 
      • Sie sollten sich mit Problemen aus dem angestrebten Sachgebiet auseinandersetzen und Lösungen nennen. Die Gutachten müssen nachvoll-ziehbar sein und erforderliche Unterlagen wie Zeichnungen, Skizzen, Pläne und Fotos enthalten.
    • gegebenenfalls Fortbildungsnachweise
    • Erklärung zur Übernahme der Gebühren und Kosten
    • bei Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern sowie  Beamtinnen oder Beamten: Freistellungserklärung
    • Führungszeugnis 
    • Gewerbezentralregisterauszug 
    • aktuelle Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) des zuständigen Finanzamtes im Original
       

    Formulare

    Formulare: ja (soweit angeboten)

    Schriftform erforderlich: nein

    Onlineverfahren möglich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig:

    • bei Durchführung eines Prüfungstermins vor einem Fachgremium: Ja
       

    Voraussetzungen

    Ihr Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen hängt von folgenden Voraussetzungen ab:

    • Für das von Ihnen benannte Sachgebiet muss ein allgemeiner Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen. Irrelevant ist in diesem Zusammenhang, wie viele Sachverständige es für das betreffende Sachgebiet bereits gibt. Es kommt ausschließlich darauf an, ob das Sachgebiet allgemein von Bedeutung ist. Handelt es sich um ein Sachgebiet, für das in der Vergangenheit bereits Sachverständige bestellt wurden, so wurde der allgemeine Bedarf seinerzeit bereits bejaht und ist damit vorauszusetzen.
    • Sie müssen Ihre besondere Sachkunde für das von Ihnen benannte Sachgebiet nachweisen. Das bedeutet, Sie müssen über überdurchschnittliche Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten auf dem einschlägigen Sachgebiet verfügen. Neben Nachweisen in Form von Ihnen beizubringender Unterlagen (Bescheinigungen, selbst erstellte Gutachten, Referenzen etc.) kommt auch die Teilnahme an einer Prüfung vor einem mit Fachleuten besetzten, unabhängigen Fachgremium in Betracht.
    • Schließlich müssen Sie über die erforderliche persönliche Eignung verfügen. Von Ihrer persönlichen Eignung ist auszugehen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten können, Ihre Gutachterleistungen unparteiisch, unabhängig, objektiv und in einer für den Auftraggeber verständlichen Art und Weise zu erbringen. Auch an Ihrer persönlichen Zu-verlässigkeit und Integrität dürfen keine Zweifel bestehen. Dies setzt voraus, dass Sie sich bisher rechtskonform verhalten haben und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    • Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
    • Kehr- und Überprüfungsordnung NRW

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen formlos oder mittels eines bereitgestellten Formulars online oder per E-Mail oder Post stellen.

    • Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde.
    • Reichen Sie das Antragsformular oder den formlosen An-trag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen nebst den erforderlichen Unterlagen/Nachweisen per Post oder E-Mail ein.
    • Die zuständige Stelle entscheidet in der Regel auf Grund-lage der von Ihnen vorgelegten Nachweise über Ihren Antrag. Je nach Zuständigkeit kann auch ein Prüfungstermin vor einem unabhängigen Fachgremium anberaumt werden, das Ihre Fachkenntnisse abfragt und bewertet.
    • Das Antragsformular können Sie auch online einreichen.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und gibt Ihnen ihre Entscheidung bekannt.
       

    Fristen

    Erst nach erfolgter öffentlicher Bestellung und Vereidigung dürfen Sie sich im Rechts- und Geschäftsverkehr als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bezeichnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die zuständige Stelle wird Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten. Bei Durchführung eines Prüfungstermins kann die Bearbeitung erst nach dessen Abschluss erfolgen.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de