Hund anmelden
Beschreibung
Hinweise für Hille
Eine neue Hundesteuermarke können Sie gebührenpflichtig über das Online-Formular beantragen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Sachbereich 4.1 Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 4044-0
Fax: 0571 4044-400
Sachbereich 4.1 Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 4044-0
Fax: 0571 4044-400
erforderliche Unterlagen
- Kauf- oder Übernahmevertrag
- Quittungen
- Nachweis Zuzug aus anderer Kommune
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.
Kosten
Hinweise für Hille
Die Gebühr für die Beantragung einer neuen Hundesteuermarke beträgt 3 EUR.
Sie können als Zahlungsweise die Bargeldzahlung oder die bargeldlose Zahlung wählen.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Hille