Sachbereich 4.1 Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Zuständigkeit für
Hille
- Abmeldung von Hunden bei der Behörde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen
- Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
- Hund abmelden
- Hund anmelden
- Meldepflicht für Hunde