Hundehaltung Anmeldung

    Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Die Haltung von großen Hunden i. S. d. Landeshundegesetzes muss der örtlichen Ordnungsbehörde gegenüber angezeigt werden.

    Gefährliche Hunde

    Die Haltung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen ist nur zulässig, sofern eine ördnungsbehördliche Erlaubnis vorliegt. Für eine solche müssen Haltungsvoraussetzungen vorliegen.

    Anzeige- und Mitteilungspflichten

    Haltung, Erwerb, Abgabe eines gefährlichen Hundes und die Eigentumsaufgabe hat die Halterin oder der Halter der zuständigen Behörde anzuzeigen, ebenso den Umzug innerhalb des Haltungsortes und den Wegzug an einen anderen Haltungsort sowie das Abhandenkommen und den Tod des Hundes.

    Anmeldung zur Hundesteuer

    Unabhängig von der ordnungsrechtlichen Anmeldung von Hunden ist die steuerliche Anmeldung für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Größe und Gewicht, verpflichtend. Zur Dienstleistung Hundesteueranmeldung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_026cc358dea23b34e401ab6af09485dc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landeshundegesetz und Verkehrsaufklärung

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder – bei Hunden bestimmter Rassen – einer anerkannten sachverständigen Stelle
    • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
    • Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
    • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
    • Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde 

    Formulare

     Jede Behörde nutzt selbst erstellte Formulare zur Beantragung. 

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Bei großen Hunden:

    Sachkunde, Zuverlässigkeit, fälschungssichere Mikrochipkennzeichnung des  Hundes, Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund.

    Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen:

    Erlaubnis der zuständigen Behörde,
    dazu bedarf es der Vollendung des 18. Lebensjahres, Sachkunde, Zuverlässigkeit, in der Lage sein den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen, ausbruchssichere und verhaltensgerechte Unterbringung, Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung, fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes.

    Bei gefährlichen Hunden zusätzlich:

    Nachweis eines besonderen privaten Interesses oder Bestehen eines öffentlichen Interesses an der weiteren Haltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

     

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Bei großen Hunden

    Nach Eingang der Anzeige wird diese auf Vollständigkeit geprüft. Zudem wird ein Gebührenbescheid erlassen.

    Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen

    Nach Eingang des vollständigen Antrages wird das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft. Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn alle Haltungsvoraussetzungen erfüllt werden. Eine Überprüfung der Unterbringung vor Ort kann erforderlich sein.

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Bei großen Hunden

    Die Haltungsanzeige hat unmittelbar zu erfolgen.

    Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen

    Die Haltungs-Genehmigung muss vor Anschaffung des Hundes vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Hinweise für Willich

    • Bei großen Hunden (Entgegennahme der Anzeige): 25,00€
    • Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (Entscheidung über einen Antrag auf Erlaubnis): 30,00€ bis 100,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de