Hundehaltung Meldung von Halterdaten
Beschreibung
Hinweise für Willich
Die Haltung von großen Hunden i. S. d. Landeshundegesetzes muss der örtlichen Ordnungsbehörde gegenüber angezeigt werden.
Gefährliche Hunde
Die Haltung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen ist nur zulässig, sofern eine ördnungsbehördliche Erlaubnis vorliegt. Für eine solche müssen Haltungsvoraussetzungen vorliegen.
Anzeige- und Mitteilungspflichten
Haltung, Erwerb, Abgabe eines gefährlichen Hundes und die Eigentumsaufgabe hat die Halterin oder der Halter der zuständigen Behörde anzuzeigen, ebenso den Umzug innerhalb des Haltungsortes und den Wegzug an einen anderen Haltungsort sowie das Abhandenkommen und den Tod des Hundes.
Anmeldung zur Hundesteuer
Unabhängig von der ordnungsrechtlichen Anmeldung von Hunden ist die steuerliche Anmeldung für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Größe und Gewicht, verpflichtend. Zur Dienstleistung Hundesteueranmeldung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder – bei Hunden bestimmter Rassen – einer anerkannten sachverständigen Stelle
- Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
- Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
- Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
- Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Willich
Bei großen Hunden:
Sachkunde, Zuverlässigkeit, fälschungssichere Mikrochipkennzeichnung des Hundes, Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund.
Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen:
Erlaubnis der zuständigen Behörde,
dazu bedarf es der Vollendung des 18. Lebensjahres, Sachkunde, Zuverlässigkeit, in der Lage sein den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen, ausbruchssichere und verhaltensgerechte Unterbringung, Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung, fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes.
Bei gefährlichen Hunden zusätzlich:
Nachweis eines besonderen privaten Interesses oder Bestehen eines öffentlichen Interesses an der weiteren Haltung.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Verfahrensablauf
Hinweise für Willich
Bei großen Hunden
Nach Eingang der Anzeige wird diese auf Vollständigkeit geprüft. Zudem wird ein Gebührenbescheid erlassen.
Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen
Nach Eingang des vollständigen Antrages wird das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft. Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn alle Haltungsvoraussetzungen erfüllt werden. Eine Überprüfung der Unterbringung vor Ort kann erforderlich sein.
Fristen
Hinweise für Willich
Bei großen Hunden
Die Haltungsanzeige hat unmittelbar zu erfolgen.
Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen
Die Haltungs-Genehmigung muss vor Anschaffung des Hundes vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Willich
- Bei großen Hunden (Entgegennahme der Anzeige): 25,00€
- Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (Entscheidung über einen Antrag auf Erlaubnis): 30,00€ bis 100,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.03.2022
Stichwörter
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