Landeshundegesetz und Verkehrsaufklärung
Zuständigkeit für
Willich
- Abmeldung von Hunden bei der Behörde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen
- Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
- Hundehaltung
- Hundehaltung Prüfung
- Meldepflicht für Hunde
- Meldung von geänderten Hundehalterdaten an das örtliche Ordnungsamt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW