Hundehaltung Meldung

    Meldepflicht für Hunde

    Halten Sie einen großen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen Hund, der als gefährlich eingestuft ist, so sind Sie verpflichtet, diesen bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) zu melden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Hundesteueranmeldung

    Anzumelden ist ausnahmslos jeder Hund nach der Aufnahme oder wenn der Hund dem Halter durch Geburt einer im Haushalt lebenden Hündin zugewachsen ist.

    Die Steuerpflicht des Hundehalters/der Hundehalterin beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Die Anmeldung hat innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt des Hundes zu erfolgen.  

    Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.

    Die Gemeinde gibt bei der Anmeldung für jeden Hund eine Hundesteuermarke aus.

     

    Anmeldung eines "großen" Hundes

    Große Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Haltung eines solchen Hundes ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen.

    Wenn Sie die Anmeldung über das Online-Formular ausfüllen und die Haltung eines großen Hundes anzeigen, werden die Daten automatisch auch an die Ordnungsbehörde übermittelt. Sie brauchen dann keine extra Anzeige für die Hundehaltung einreichen.

    Eine Erlaubnis nach § 4 LHundG ist bei Hunden nach § 3 LHundG zusätzlich vorab erforderlich. Dazu zählen aktuell Hunde folgender Kategorien:

    • American Staffordshire Terrier
    • Bullterrier
    • Pitbull Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Kreuzungen dieser Rassen sowie Kreuzungen mit anderen Rassen
    • Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wird

    Bitte denken Sie auch daran, dass Ihr Hund versichert sein sollte. Er kann unter Umständen große Schäden verursachen, für die Sie als Hundehalter finanziell haften. Das gilt für kleine Hunde ebenso wie für größere.

    Hundesteuerabmeldung

    Die Steuerpflicht endet grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt, sowie bei Wegzug des Hundehalters/der Hundehalterin in eine andere Gemeinde.

    Die Abmeldung des Hundes muss ebenfalls  innerhalb von vierzehn Tagen nach Abgabe oder dem Tod des Tieres durchgeführt werden.

    Ist ein Hund eingeschläfert worden, ist eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen. Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7e852076ac752a94143f3e27d105a426

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-0

    Fax: 0571 4044-400

    E-Mail: info@hille.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erlaubnisantrag (für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen), Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis

    Formulare

    Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.

    Voraussetzungen

    • Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
    • Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
    • Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hille

    Sie haben die Möglichkeit, die An- oder Abmeldung Ihres Hundes mit dem bereitgestellten Online-Formular vorzunehmen. Alternativ steht für die Hundeabmeldung ein Formular zum Download zur Verfügung.

    Der Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden Ihnen nach der Anmeldung zur Hundesteuer per Post zugesandt.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Da die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden in den Städten und Gemeinden unterschiedlich organisiert und ausgestattet sind, kommt es zu unterschiedlichen Bearbeitungsdauern. In der Regel sollte die Bearbeitungszeit jedoch nicht mehr als wenige Wochen betragen.

    Kosten

    Für die Meldung von großen Hunden fallen Verwaltungsgebühren von EUR 25 an. Für Erteilung einer Haltungserlaubnis für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird eine Verwaltungsgebühr zwischen EUR 30 bis 100 erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de