Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger beantragen
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ bzw. „Gesundheits- und Krankenpfleger“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
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Ansprechpartner
Verwaltung Gesundheitsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-6402
Fax: 02381 17-2983
Verwaltung, Medizinalaufsicht, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung, Umwelthygiene
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Formulare
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Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
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Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie
- die durch das Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden haben,
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind,
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
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Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
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Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nord-rhein-Westfalen (MAGS) am 24.03.2023
Stichwörter
Hinweise für Hamm