Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge ErteilungOnline erledigen

    Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

    Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
    Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fa0f81e60093ada5bd5fc4d6e936990e

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    Version

    Technisch geändert am 10.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Höxter

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 12

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 052719650

    Fax: 052719652999

    E-Mail: veterinaer-lebensmittel@kreis-hoexter.de

    Version

    Technisch geändert am 23.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Höxter

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 12

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 052719650

    Fax: 052719652999

    E-Mail: veterinaer-lebensmittel@kreis-hoexter.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Höxter

    Formulare

    Hinweise für Höxter

    Voraussetzungen

    Hinweise für Höxter

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Höxter

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

    • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
    • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Fristen

    Hinweise für Höxter

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Höxter

    Kosten

    Hinweise für Höxter

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Höxter

    Weitere Informationen

    Hinweise für Höxter

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 30.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de