Kreis Höxter
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Zuständigkeit für
Kreis Höxter (Nordrhein-Westfalen)
- Erlaubnis beantragen zum Züchten oder Halten von Wirbeltieren oder Kopffüßern, die für Tierversuche oder andere wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind
- Erlaubnis beantragen zur Zucht von Tieren, zum Handel mit Tieren, zum Ausbilden von Hunden für Dritte oder zur Anleitung der Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter, zur Schädlingsbekämpfung, zur Einrichtung eines Tierheimes, eines Schaustellbetriebes oder eines Reitbetriebes oder zur Durchführung von Tierbörsen, von Vermittlungen von Tieren oder von Tiertransporten innerhalb Europas.
- Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung beantragen
- Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Zoologischen Garten oder in einer ähnlichen Einrichtung beantragen
- Erlaubnis zum Handel mit Wirbeltieren beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen, zur Einfuhr oder Vermittlung von Tieren zum Zwecke der Abgabe beantragen
- Erlaubnis zum Zurschaustellen von Tieren oder zum Verfügenstellen hierfür beantragen
- Erlaubnis zur Ausbildung von Hunden für Dritte oder zur Anleitung der Ausbildung durch Tierhalter beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren, außer landwirtschaftlicher Nutztiere oder Gehegewild, beantragen
- Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Wirbeltieren zur Entnahme von Organen oder Geweben zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken (z.B. Transplantation, Kultur, isolierte Organe/Gewebe) beantragen
- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
- Tierheim Betrieb