Prüfingenieure für Brandschutz Anerkennung

    Schornsteinfegerangelegenheiten

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Erlass von Leistungsbescheiden zum Einzug von Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten des/der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/Bezirksschornsteinfegerin. Ordnungsbehördliche Maßnahmen - Gefahrenabwehr - Ordnungsverfügungen zur Durchführung der notwendigen Arbeiten des/der Bezirksschornsteinfegermeisters/Bezirksschornsteinfegermeisterin

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - Schornsteinfegerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44122 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-22737

    Fax: +49 231 50-22737

    E-Mail: schornsteinfegerangelegenheiten@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen - Oberste Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Jürgensplatz 1

    40219 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 8618-50

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: Pruefingenieure@mhkbd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz
    • Angaben zur Niederlassung
    • Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdeganges bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • Nachweis, dass im Falle der Anerkennung eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht
    • Nachweis über den Abschluss eines Studiengangs der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Studiums an einer ausländischen Hochschule oder über den Abschluss der Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
    • Ablichtung des Bescheides der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen oder der Ingenieurkammer-Bau NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes
    • Nachweis über mindestens fünf Jahre Erfahrung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung, insbesondere von Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad.
    • Erklärung, dass Versagensgründe nach § 23 Abs. 2 BauPrüfVO nicht vorliegen

    Formulare

    Keine (formlose Antragstellung)

    Voraussetzungen

    • Bescheid der Ingenieurkammer-Bau NRW oder der Architektenkammer NRW über die Anerkennung als staatlich anerkannte Sachverständige oder staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes
    • Mindestens weitere 5 Jahre Berufspraxis
    • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
    • Nachweis über einen Hochschulabschluss in bestimmten Studiengängen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    • Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
    • Kehr- und Überprüfungsordnung NRW

    Verfahrensablauf

    • Antragsstellung in Textform mit den erforderlichen Antragsunterlagen bei der Anerkennungsbehörde
    • Die Anerkennungsbehörde stellt eine Empfangsbestätigung aus (mit Bekanntgabe der Bearbeitungsfrist).
    • Sichtung der Antragsunterlagen und Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde (ggf. Nachforderungen)
    • Entscheidung über die Anerkennung
    • Urkundenüberreichung / Verpflichtungserklärung
    • Eintragung in die Liste der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Entscheidung über die Anerkennung erfolgt bei vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von 3 Monaten.

    Kosten

    Anerkennung: EUR 250 Genehmigung für eine Zweitniederlassung: EUR 125 bis EUR 375

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Antragsunterlagen können auch elektronisch übermittelt werden.

    Weitere Informationen

    www.mhkbg.nrw/themen/bau/baurecht/bauordnung Liste der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz, Merkblatt „Anerkennung als Prüfingenieurin / Prüfingenieur für Brandschutz“. Merkblatt „Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin/Prüfingenieur für Brandschutz“

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 13.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de