Nach Verlustanzeige den Ersatz für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen
Beschreibung
Die für ein Fahrzeug und Fahrzeugkombinationen ausgestellte Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 Abs. 1 StVZO sind vom Fahrzeugführer im Original mitzuführen und auf Verlangen zur Prüfung der zuständigen Person auszuhändigen. Ist die Ausnahmegenehmigung abhandengekommen oder verloren gegangen, kann bei der zuständigen Stelle Ersatz beantragt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Angabe der Halterdaten (Name, Adresse)
- (soweit vorhanden) unser Aktenzeichen
- FIN und Kennzeichen des Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
- Bevollmächtigung, sofern der Antrag für einen Dritten gestellt wird
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Die Leistung wird gewährt, soweit Sie erklären, dass die Genehmigung abhandengekommen/ unauffindbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Ausfertigung schriftlich oder online beantragen.
Der Antrag ist kurz zu begründen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, fordert ggf. Unterlagen nach und erteilt Ihnen bei positiver Prüfung die Ausfertigung und erhebt die Auslagen.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.01.2023