Bezirksregierung Köln
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 1470
E-Mail: stvzo@brk.nrw.de
Zuständigkeit für
Reg.-Bez. Köln (Nordrhein-Westfalen)
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 STVZO für Einzelfahrten beantragen
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 STVZO für Einzelfahrten über 3,5 t beantragen
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Fahrzeuge mit abweichendem Abgas- und/oder Geräuschverhalten beantragen
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Fahrzeuge mit blauem Rundumlicht und Einsatzhorn beantragen
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Fahrzeuge und Fahr-zeugkombinationen über 3,5 t beantragen
- Nach Verlustanzeige den Ersatz für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen