Abmeldung von Hunden bei der Behörde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen
Beschreibung
Hinweise für Hille
Hundesteueranmeldung
Anzumelden ist ausnahmslos jeder Hund nach der Aufnahme oder wenn der Hund dem Halter durch Geburt einer im Haushalt lebenden Hündin zugewachsen ist.
Die Steuerpflicht des Hundehalters/der Hundehalterin beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Die Anmeldung hat innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt des Hundes zu erfolgen.
Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Die Gemeinde gibt bei der Anmeldung für jeden Hund eine Hundesteuermarke aus.
Anmeldung eines "großen" Hundes
Große Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Haltung eines solchen Hundes ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen.
Wenn Sie die Anmeldung über das Online-Formular ausfüllen und die Haltung eines großen Hundes anzeigen, werden die Daten automatisch auch an die Ordnungsbehörde übermittelt. Sie brauchen dann keine extra Anzeige für die Hundehaltung einreichen.
Eine Erlaubnis nach § 4 LHundG ist bei Hunden nach § 3 LHundG zusätzlich vorab erforderlich. Dazu zählen aktuell Hunde folgender Kategorien:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Kreuzungen dieser Rassen sowie Kreuzungen mit anderen Rassen
- Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wird
Bitte denken Sie auch daran, dass Ihr Hund versichert sein sollte. Er kann unter Umständen große Schäden verursachen, für die Sie als Hundehalter finanziell haften. Das gilt für kleine Hunde ebenso wie für größere.
Hundesteuerabmeldung
Die Steuerpflicht endet grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt, sowie bei Wegzug des Hundehalters/der Hundehalterin in eine andere Gemeinde.
Die Abmeldung des Hundes muss ebenfalls innerhalb von vierzehn Tagen nach Abgabe oder dem Tod des Tieres durchgeführt werden.
Ist ein Hund eingeschläfert worden, ist eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen. Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachbereich 4.1 Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 4044-0
Fax: 0571 4044-400
erforderliche Unterlagen
- Vorhandene Erlaubnis
Voraussetzungen
Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Hinweise für Hille
Die Entgegennahme und Bearbeitung der Hundesteuer-Meldung ist kostenfrei.
Gründe für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung sind der Hundesteuersatzung zu entnehmen.
Für die Anzeige des "großen" Hundes muss eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro entrichtet werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
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