Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerWenn Sie Ihren Wohnsitz in Kevelaer aufgeben, müssen Sie sich abmelden.Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Abmeldungen können in der Regel nur persönlich vorgenommen werden. In Ausnahmefällen kann die Abmeldung durch Vollmacht vollzogen werden.Eine Abmeldung ist in folgenden Fällen erforderlich:Wegzug ins AuslandAufgabe einer Nebenwohnung(Hinweis: die Abmeldung muss bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes erfolgen)Meldung "ohne festen Wohnsitz"

    Online-Dienst

    Wohnsitz Abmeldung

    ID: L100002_123935268

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Abteilung 1.3 - Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist für viele Kevelaerer Bürgerinnen und Bürger die erste Anlaufstelle. Hier ist man richtig wenn es um A wie Ausweis bis Z wie Zeugnisbeglaubigung geht und natürlich werden auch noch viele andere Anliegen im Bürgerbüro bearbeitet, die alphabetisch dazwischenliegen. Sie finden das Bürgerbüro im Erdgeschoss des Anbaus am Rathaus (frühere Deutsche Bank).Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros helfen Ihnen auch gerne an der Informationstheke im Rathaus oder vermitteln Ihre Anrufe an die richtigen Ansprechpersonen innerhalb der Verwaltung. An der Rathausinformation können unter anderem auch Meldebescheinigungen oder Führungszeugnisse beantragt werden. Nähere Informationen zum Bürgerbüro und einen Überblick über die Aufgaben und Zuständigkeiten erhalten Sie hier.Zur Abteilung "Bürgerbüro" gehört auch das Standesamt. Doch auch wenn die Bereiche Bürgerbüro und Standesamt zu einer Abteilung gehören, werden in den Bereichen ganz unterschiedliche Anliegen bearbeitet. Es ist daher wichtig, für den jeweils richtigen Bereich einen entsprechenden Termin zu buchen. Nähere Informationen zum Standesamt und eine Übersicht über die Aufgaben, Zuständigkeiten und Öffnungszeiten finden Sie hier.

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Öffnungszeiten

    Die vorgenannten Öffnungszeiten gelten nur nach vorheriger Terminvereinbarung!Freitag zwischen 7:30 - 10:00 Uhr ist ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet!

    Kontakt

    Telefon mobil: 02832 122-720

    Fax: buergerbuero@kevelaer.de

    E-Mail: 02832 122-815

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerAusweisdokumente aller PersonenGegebenenfalls Einverständniserklärung für minderjährige KinderIm Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerBundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Abmeldung, Wegzug, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Wohnungsabmeldung, Umzug, Nebenwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de