Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Änderung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen.

    Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.

    Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerEine Ummeldung liegt dann vor, wenn Sie innerhalb der Wallfahrtsstadt Kevelaer einen Wohnungswechsel vornehmen.Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Anmeldungen können in der Regel nur persönlich durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann die Ummeldung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter mit Vollmacht vollzogen werden.Ein Wohnungsstatuswechsel liegt dann vor, wenn Sie Ihre bestehende Nebenwohnung in Kevelaer zur Hauptwohnung und gleichzeitig Ihre bisherige Hauptwohnung zur Nebenwohnung erklären oder umgekehrt. Diese Erklärung muss immer am Hauptwohnsitz abgegeben werden.

    Online-Dienst

    Wohnsitz Änderung

    ID: L100002_123935271

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Abteilung 1.3 - Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist für viele Kevelaerer Bürgerinnen und Bürger die erste Anlaufstelle. Hier ist man richtig wenn es um A wie Ausweis bis Z wie Zeugnisbeglaubigung geht und natürlich werden auch noch viele andere Anliegen im Bürgerbüro bearbeitet, die alphabetisch dazwischenliegen. Sie finden das Bürgerbüro im Erdgeschoss des Anbaus am Rathaus (frühere Deutsche Bank).Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros helfen Ihnen auch gerne an der Informationstheke im Rathaus oder vermitteln Ihre Anrufe an die richtigen Ansprechpersonen innerhalb der Verwaltung. An der Rathausinformation können unter anderem auch Meldebescheinigungen oder Führungszeugnisse beantragt werden. Nähere Informationen zum Bürgerbüro und einen Überblick über die Aufgaben und Zuständigkeiten erhalten Sie hier.Zur Abteilung "Bürgerbüro" gehört auch das Standesamt. Doch auch wenn die Bereiche Bürgerbüro und Standesamt zu einer Abteilung gehören, werden in den Bereichen ganz unterschiedliche Anliegen bearbeitet. Es ist daher wichtig, für den jeweils richtigen Bereich einen entsprechenden Termin zu buchen. Nähere Informationen zum Standesamt und eine Übersicht über die Aufgaben, Zuständigkeiten und Öffnungszeiten finden Sie hier.

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Öffnungszeiten

    Die vorgenannten Öffnungszeiten gelten nur nach vorheriger Terminvereinbarung!Freitag zwischen 7:30 - 10:00 Uhr ist ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet!

    Kontakt

    Telefon mobil: 02832 122-720

    Fax: buergerbuero@kevelaer.de

    E-Mail: 02832 122-815

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Abmeldung bei der Meldebehörde (bei Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung in einer anderer Gemeinde)
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerAusweisdokumente aller PersonenWohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 BundesmeldegesetzGegebenenfalls Einverständniserklärung für minderjährige KinderIm Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Nebenwohnungen, Änderung Hauptwohnung, Wohnort, Ummeldung, Nebenwohnung, Statuswechsel, Hauptwohnung, Änderung, Status, Wohnung, Wechsel Hauptwohnung, KFZ Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English