Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.

    Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.

    Das kann zum Beispiel betreffen:

    • Ampeln
      • Ausfall
      • Taktung fehlerhaft
      • einzelne Lichter defekt
      • Ruftaste defekt
      • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
      • Ampelmast verdreht oder schief
    • Verkehrsschilder
      • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
      • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
      • Verkehrsschild ausgeblichen
      • Mast verdreht oder schief
      • Verkehrsschild zugewachsen
    • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

    Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDirekt online einreichen: https://beteiligung.nrw.de/portal/kevelaer/beteiligung/themen/1003800Hier kann jeder helfen unsere Wallfahrtsstadt Kevelaer attraktiver zu machen und lebenswert zu halten!Sie möchten uns etwas melden? Eine defekte Bank, eine beschädigte Laterne, ein zugewachsener Radweg? Oder Sie haben eine Idee zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in Kevelaer? Senden Sie uns Ihre Anregung oder Hinweise zu einem Schaden bzw. Mangel!Die Meldungen werden nur zu den üblichen Arbeitszeiten bearbeitet. Sollte durch den Mangel oder die Beschädigung eine unmittelbare Gefahr für andere Personen bestehen, melden Sie diesen Schaden bitte direkt an die Polizei (Telefon 110) oder die Feuerwehr (Telefon 112).Bitte nutzen Sie das Meldeportal nur, um Mängel und Beschädigungen zu melden. Für allgemeine Nachrichten oder Beschwerden an die Wallfahrtsstadt Kevelaer wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner*innen in der Stadtverwaltung und den städtischen Betrieben.Bitte beachten Sie, dass wir Beschwerden über Lärm nicht über das Meldeportal entgegennehmen können. Wenden Sie sich bei Lärmbelästigung bitte an die Ordnungsbehörde der Wallfahrtsstadt Kevelaer.Beachten Sie bitte die Teilnahmebedingungen.

    Online-Dienst

    Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    ID: L100002_123936531

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 1.1 - Zentrale Dienste

    Beschreibung

    Die Abteilung "Zentrale Dienste" der Stadtverwaltung ist hauptsächlich für interne Angelegenheiten zuständig und kümmert sich um die Organisation und interne Regelungen in den Verwaltungsgebäuden. In der Poststelle werden eingehende und ausgehende Rathaus-Post verteilt, größere Druckaufträge erledigt und Beschaffungsprozesse abgewickelt, wie z.B. der Einkauf von Büroausstattung und Büromaterialien. Die Zentrale Vergabestelle innerhalb dieser Abteilung führt verschiedene Vergabeverfahren durch und unterstützt die Fachbereiche bei Ausschreibungsverfahren. Ein Fördermittelmanagement wurde eingerichtet, um Zuschussmöglichkeiten für Projekte optimal zu nutzen.Der IT-Bereich der Zentralen Dienste sorgt dafür, dass alle städtischen Mitarbeiter mit der erforderlichen Hard- und Software ausgestattet sind und alle Systeme reibungslos funktionieren. Die Stadt Kevelaer ist an das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein in Kamp-Lintfort angeschlossen, um große Datenmengen zu verwalten. Der Bereich Digitalisierung unterstützt die Abläufe innerhalb der Verwaltung und erweitert digitale Angebote für Bürgerinnen und Bürger.Die Zentralen Dienste sind auch die Anlaufstelle für alle Angelegenheiten, die den Stadtrat betreffen. Das Ratsbüro betreut das elektronische Ratsinformationssystem, bereitet Einladungen für Rats- und Ausschussmitglieder vor und überweist Aufwandsentschädigungen an die Ratsmitglieder. Das Sekretariat des Bürgermeisters gehört ebenfalls zur Abteilung sowie das Stadtarchiv. Das Stadtarchiv ist das "Gedächtnis der Wallfahrtsstadt Kevelaer". Es befindet sich im ehemaligen Künstlerhaus an der Venloer Straße 33 - 35. Zu seinen Aufgaben gehört es, das für die Wallfahrtsstadt Kevelaer und die Stadtverwaltung rechtlich und historisch bedeutende Schriftgut zu verwahren, zu ordnen und zu verzeichnen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Kontakt

    Telefon mobil: 02832 122-720

    Fax: info@kevelaer.de

    E-Mail: 02832 122-0

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerInformationspflicht nach Artikel 13 DSGVO - Beteiligung NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDie Meldungen werden direkt an die zuständigen Stellen weitergegeben und direkt dort bearbeitet.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerIhre Meldung ist anonym. Namen, Anschriften etc. werden nicht angefragt und bleiben unveröffentlicht, solange Sie diese nicht in eines der Felder eingeben.Es wird lediglich Ihre E-Mail-Adresse abgefragt, dies allerdings nicht als Pflichtangabe. Ihre Angabe hilft uns, auch nach Ihrer Meldung in Kontakt zu bleiben und Ihnen die Bearbeitungsentwicklung auch persönlich mitzuteilen. Ebenso haben wir bei Rückfragen die Möglichkeit, Sie direkt zu kontaktieren. Ihre E-Mail-Adresse wird auch bei Eingabe nicht veröffentlicht. Mit unserem Meldedienst wollen wir Anliegen und Beschwerden aufnehmen und die Umsetzung öffentlich dokumentieren. Der Meldedienst dient nicht zur Veröffentlichung personenbezogener Daten.Diese Vorgabe gilt auch für Ihre Meldungen. Sollten eingereichte Meldungen Nennungen konkreter Personen und weiterer Personenangaben enthalten, werden diese gelöscht.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ruftaste Ampel, Schranke Straße, Verkehrseinrichtungen, Absperrgeländer, Verkehrsstörung, Verkehrsschild verschmutzt, Straßenmarkierung, Signalton Ampel, Beschilderung, Verkehrsschild beklebt, Parkscheinautomat, Ampelstörung melden, Lichtsignalanlage, Verkehrsschild zerstört, Ampel, Sperrpfosten, Verkehrseinrichtung, Verkehrsschilder, Fußgängerüberweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English