Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer Abmeldung

    Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

    Beschreibung

    Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden: 

    • Tod des Tieres,
    • Verlust des Tieres,
    • Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
    • Abgabe des Tieres ins Tierheim
    • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

    Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben. 

    Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerNach der Hundesteuersatzung der Wallfahrtsstadt Kevelaer ist jeder im Stadtgebiet gehaltene Hund durch die Hundehalter innerhalb von zwei Wochen bei der Stadtverwaltung (Abteilung "Steuern und Abgaben"), anzumelden.Hundeabmeldungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt des Abmeldegrundes durch die Hundehalter unter Angabe der Gründe schriftlich oder mündlich jedoch nicht telefonisch bei der Stadtverwaltung (Abteilung "Steuern und Abgaben") vorzunehmen. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift der Erwerber anzugeben.Sie haben die Möglichkeit, Ihren Hund online anzumelden bzw. abzumelden.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Abmeldung

    ID: L100002_123936537

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 3.2 - Finanzen und Steuern

    Beschreibung

    Die Abteilung "Finanzen und Steuern" kümmert sich um die Festsetzung und Veranlagung von Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer) und Abgaben (Straßenreinigungsgebühren, Abfallentsorgungsgebühren, Friedhofsgebühren). Die Vergabe der öffentlichen Abfallentsorgung einschließlich der Beratung und Information der Bürgerinnen und Bürger sowie der Firmen, Vereine usw. zu Belangen der Abfallentsorgung gehören ebenso zum Aufgabengebiet der Abteilung "Finanzen und Steuern", wie der Bau und die Erweiterung von Friedhöfen und deren Unterhaltung. Dies schließt auch die Bereitstellung von Grabstätten, den Verleih, die Verlängerung und den Entzug von Nutzungsrechten an Grabstätten sowie die Terminierung und Abrechnung von Beisetzungen mit ein.Des Weiteren ist die Abteilung "Finanzen und Steuern" zuständig für die folgenden Aufgabengebiete:Einnahme- und Ausgabebuchhaltung, kurzfristige Liquiditätsplanung und Erstellung der Jahresabschlüsse für die kommunale Bilanz.Mahn- und Vollstreckungswesen für Forderungen der Wallfahrtsstadt Kevelaer sowie Amts- und Vollstreckungshilfe für Forderungen anderer Behörden und Anstalten (Forderungspfändungen, Sachpfändungen, Immobiliarvollstreckung).InsolvenzangelegenheitenBearbeitung von StundungsanträgenErteilung von SEPA-BasislastschriftenSpendenwesenSteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Öffnungszeiten

    Außerhalb dieser Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: info@kevelaer.de

    Telefon mobil: 02832 122-720

    E-Mail: 02832 122-554

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei Tod des Hundes: 

    • Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage

    Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes: 

    • Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
    • Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters

    Bei Abgabe ins Tierheim: 

    • Aufnahmebescheinigung des Tierheims

    Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:

    • Um-/Anmeldebestätigung

    In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Kosten

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDie Steuer beträgt jährlich, wennnur ein Hund gehalten wird 70,00 Euro,zwei Hunde gehalten werden 90,00 Euro je Hund unddrei oder mehr Hunde gehalten werden 110,00 Euro je Hund.nur ein sogenannter "Kampfhund" gehalten wird 630,00 Eurozwei oder mehr sogenannte "Kampfhunde" gehalten werden 965,00 Euro je HundDie Hundesteuer wird jährlich jeweils zum 01.07. fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hundesteuer, Hund ummelden, Hund verstorben, Hundemarke, Hund abmelden, Hundeabmeldung, Hund abgeben, Hundeummeldung, Steuermarke

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de