Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen Entgegennahme als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber

    Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber anzeigen

    Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer Erlaubnis, eines Fachkundenachweises oder eines Befähigungsscheins zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände sind, müssen Sie ein geplantes Feuerwerk vorher bei der zuständigen Stelle anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie

    • Feuerwerkskörper der Kategorie F2 oder F3
    • Großfeuerwerke der Kategorie F4 
    • Bühnen- und Theaterfeuerwerk der Kategorie T1 oder T2 
    • sonstige Feuerwerkskörper der Kategorie P1 oder P2

    abbrennen möchten, müssen Sie dies als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber ganzjährig der zuständigen Stelle anzeigen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Mittel- oder Höhenfeuerwerk kann man bei Veranstaltungen erleben (zum Beispiel Kirmes oder Schützenfest), es darf nur von einem*einer ausgebildeten Pyrotechniker*in abgebrannt werden.

    Online-Dienst

    Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber anzeigen

    ID: L100002_121801610

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Nutzung öffentlicher Flächen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: siehe Servicenummern

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    E-Mail: strassennutzungen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Fügen Sie Ihrer Anzeige alle erforderlichen Angaben und Unterlagen bei, damit die zuständige Stelle Ihr Vorhaben prüfen kann:

    • Beschreiben Sie Ihr Vorhaben und den Standort des geplanten Feuerwerks ausführlich. Machen Sie insbesondere folgende Angaben:
      • Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen sowie erforderlichenfalls Nummer und Datum der Erlaubnisbescheide oder des Befähigungsscheines und die ausstellende Behörde
      • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks
      • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes
      • die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit
    • Fügen Sie Ihrer Anzeige Ihre Erlaubnis oder Ihren Befähigungsnachweis zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände bei.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formgebundene schriftliche AnzeigeDie Anzeige ist durch die*den für das Abbrennen beauftragte*n Pyrotrechniker*in zu stellen. Den erforderlichen Vordruck bekommen Sie bei unserem Amt für öffentliche Ordnung, auf Wunsch (telefonische Anforderung) wird die Anzeige auch zugeschickt.Angaben zu Datum und Uhrzeit des FeuerwerkesAngaben zum Ort des Feuerwerkes mit Lageplan des AbbrennplatzesAngaben zum Anlass des FeuerwerkesAngaben zur Anzahl der FeuerwerkskörperAngaben zum*zur Auftraggeber*in des FeuerwerksAngaben zu Art und Umfang der vorgesehenen pyrotechnischen EffekteAngabe der SicherungsmaßnahmenEinverständnis des*der Grundstückeigentümer*in

    Voraussetzungen

    • Sie verfügen über die Erlaubnis oder einen Befähigungsschein einer Behörde zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände.
    • In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, dürfen Sie Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung abbrennen. Für Raketen muss dazu ein Abstand von mindestens 200 m und im Übrigen mindestens 50 m Abstand eingehalten werden. 
    • In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindergärten und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern dürfen Sie kein Feuerwerk abbrennen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 11 Absatz 2 Landesimmissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LImschG) § 23 Absatz 3 Ziffer 1 Sprengstoffverordnung

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Anzeige zu tätigen:

    • Fügen Sie Ihrer schriftlichen Anzeige alle erforderlichen Unterlagen bei. 
    • Beschreiben Sie das Vorhaben und den Standort ausführlich.
    • Die Behörde prüft Ihre eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit.
    • Bei Bedarf fordert die Behörde weitere Unterlagen von Ihnen nach. 

    Eine Rückmeldung nach erfolgreicher Prüfung erfolgt nicht.

    Fristen

    Zeigen Sie das von Ihnen geplante Feuerwerk mit folgenden Fristen bei der zuständigen Stelle an:

    • 2  Wochen vorher für pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2 in der Zeit vom 02.01. bis zum 30.12.
    • 2 Wochen vorher für pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F3, F4, P1, P2, T1 und T2 ganzjährig.

    Zeigen Sie das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Schifffahrtsstraßen sind, mindestens 4 Wochen vorher bei der zuständigen Stelle an.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann bis zu 14 Tage dauern.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Prüfung der Anzeige sind nach Tarifstelle 1 Abschnitt III des Gebührenverzeichnisses zur Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz Gebühren zwischen 30,68 und 306,78 Euro, je nach Einzelfall zu zahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen am 31. Dezember und 1. Januar auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Hamburg am 16.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2, Böller, Feuerwerkskörper, Feuerwerksraketen, Raketen, Feuerwerksbatterien, Pyrotechnische Gegenstände, Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen, Großfeuerwerk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de