Nutzung öffentlicher Flächen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: siehe Servicenummern
Telefon Festnetz: siehe Servicenummern
E-Mail: strassennutzungen@stadt-koeln.de
Zuständigkeit für
Köln
- Abbrennen von Feuerwerken anzeigen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber anzeigen
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz Erteilung
- Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Genehmigung einer Erprobung und Vorführung von Theaterfeuerwerken beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang