Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz Erteilung

    Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz Erteilung

    Wenn Sie mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder mit diesen Verkehr betreiben möchten, benötigen Sie einen Befähigungsschein.

    Beschreibung

    Sie dürfen als verantwortliche Person nur mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder mit diesen Verkehr treiben, wenn Sie einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz besitzen.

    Als verantwortliche Person bzw. Aufsichtsperson zählen insbesondere Betriebsleitungen, Sprengberechtigte, Betriebsmeister, fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und Lagerverwalter sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind. 

    Den Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen stellen. 

    Grundsätzlich werden Sie als antragsstellende Person einen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz erhalten, wenn Sie

    • zuverlässig
    • fachkundig und
    • persönlich geeignet sind,
    • sowie das 21. Lebensjahr vollendet haben.

    Sie müssen einen staatlich anerkannten Fachkundelehrgang absolviert haben. An einem solchen Lehrgang dürfen jedoch nur Personen teilnehmen, die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen können.

    Der Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz wird nur auf Antrag ausgestellt. Er kann inhaltlich beschränkt, befristet und, auch nachträglich, mit Auflagen verbunden werden.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie gehen in Ihrem privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen um oder wollen diese erwerben und benötigen dafür eine Erlaubnis. Hier finden Sie auch Informationen über eine Verlängerung der Erlaubnis (die dafür notwendigen Punkte sind besonders ausgewiesen).

    Online-Dienste

    Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen

    ID: L100002_121801607

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    Sprache

    Deutsch

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    Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen für Duisburg, Stadt

    ID: L100002_121600332

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Köln - Dezernat 55 - Technischer Arbeitsschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Zeughausstraße 2-10

    50667 Köln

    Kontakt

    Fax: Nicht vorhanden

    Telefon Festnetz: 0221/147-0

    E-Mail: Sprengstoff@brk.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Nutzung öffentlicher Flächen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: siehe Servicenummern

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    E-Mail: strassennutzungen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • erforderliche Nachweise über die Fachkunde
    • Bei Ausländern: Bescheinigung zur Beurteilung der Zuverlässigkeit in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes (z.B. Strafregisterauszug). Die Bescheinigung soll nicht älter als drei Monate sein. Im Übrigen dürfen nur solche Tatsachen als nachgewiesen angesehen werden, die von der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunftslandes bestätigt worden sind.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formgebundener schriftlicher AntragDen erforderlichen Vordruck erhalten Sie bei unserem Amt für öffentliche Ordnung in der Abteilung für Straßen- und Grünflächennutzungen. Bei telefonischer Anforderung unter der Rufnummer 0221 / 221-27736 (montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 bis 1Angaben zur PersonZeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten LehrgangHinweis: Zur Verlängerung der Erlaubnis müssen Sie unter anderem Ihren ablaufenden Erlaubnisschein nach § 27 Sprengstoffgesetz vorlegen!

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie erhalten als antragstellende Person einen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz, wenn Sie 

    • eine natürliche Person,
    • zuverlässig,
    • fachkundig und
    • persönlich geeignet sind sowie
    • das 21. Lebensjahr vollendet haben

    Rechtsgrundlage(n)

    § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Erteilung des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG erfüllt sind. 

    Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie den beantragten Befähigungsschein. 

    Fristen

    Der Befähigungsschein wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Für eine Verlängerung des Befähigungsscheines ist bei weiter bestehender Zuverlässigkeit ggf. ein Wiederholungslehrgang zur Fachkunde zu belegen. Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 8-10 Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme einer unter das SprengG fallenden Tätigkeit, zu stellen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Landesweite Rahmengebühr: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW 11.11 Sprengstoffrecht 11.11.9 Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 20 Absatz 1 SprengG Gebühr: Euro 55 bis 110 Sofern keine aktuelle Zuverlässigkeitsprüfung vorliegt, zuzüglich der Gebühr nach 11.11.3 11.11.9.1 Wesentliche Änderung eines Befähigungsscheines nach § 20 Absatz 1 SprengG Gebühr: Euro 55 bis 110 11.11.9.2 Verlängerung der Geltungsdauer eines Befähigungsscheines nach § 20 Absatz 1 SprengG Gebühr: Euro 55 Sofern keine aktuelle Zuverlässigkeitsprüfung vorliegt, zuzüglich der Gebühr nach 11.11.3

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ersterteilung kostet 150 Euro, eine Verlängerung kostet 100 Euro.Die Gebühren können Sie auch bargeldlos mit Karte bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Befähigungsschein berechtigt zu Tätigkeiten bei einem Unternehmen mit einer Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz.

    Möchte die fachkundige Person selbstständig tätig sein, muss ein Antrag auf Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz gestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Explosionsgefährliche Stoffe, § 20 SprengG, § 20 SprengG, Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich), Sprengstoffe, Kampfmittelbeseitigung, Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich), Explosionsgefährliche Stoffe, Sprengstoff, Kampfmittelbeseitigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation