Vorzeitige Einschulung Erlaubnis

    Vorzeitige Einschulung beantragen

    Sie können eine vorzeitige Einschulung beantragen, wenn Ihr Kind schon vor Beginn der Schulpflicht eingeschult werden soll.

    Beschreibung

    Möchten Sie, dass Ihr Kind eingeschult wird, obwohl es nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist? Dann können Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen.

    In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

    Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern unter Berücksichtigung des über die Aufnahme des Kindes. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht.

    Über die Aufnahme an einer Grundschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Mit der Anmeldung selbst ist Ihr Kind noch nicht in die Schule aufgenommen.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Auskünfte Anmeldeverfahren (Grundschule, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II), allgemeine SchulpflichtangelegenheitenBeratung von Eltern über Schulformen in Hamm, mögliche Schulwechsel oder Besuch der nächstgelegenen Schule.

    Online-Dienst

    Anmeldeverfahren Schulen

    ID: L100002_126952228

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Schulaufsicht und Schulentwicklungsplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadthausstraße 3

    59065 Hamm

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Schulentwicklung, Schulorganisation, Bildungsmonitoring

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadthausstraße 3

    59065 Hamm

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für schulische Bildung

    Beschreibung

    Im Amt für schulische Bildung werden die Aufgabenbereiche Schulrecht und Schulverwaltung gebündelt. So wird unter anderem die Schulentwicklungsplanung vorgenommen sowie die Bedarfsplanung für Schulliegenschaften. Zudem erfolgt hier die finanzielle Förderung der Schulen und es werden Beratungen in rechlichen Angelegenheiten für die Schulen angeboten. Bei Problemen von Eltern und Schulen hilft der Schulträger ebenfalls weiter. Schülerbeförderungen, Schülerunfallversicherungen und Schadensfallbearbeitung gehören ebenso zu den Aufgaben wie Schulpflichtüberwachungen und die Sicherstellung von Betreuungsangeboten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadthausstraße 3

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-5001

    Fax: 02381 17-2900

    E-Mail: amt-fuer-schulische-bildung@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag der Eltern
    • Darüber hinaus kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen.
    • Geburtsurkunde

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind ist am 01.10. des Jahres der geplanten Einschulung noch nicht 6 Jahre alt. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht in Nordrhein-Westfalen nicht.
    • Ihr Kind verfügt über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand und ein ausreichend entwickeltes soziales Verhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zu den bekanntgegeben Anmeldeterminen für die Grundschulen können Sie unmittelbar in der gewünschten Grundschule auch die vorzeitige Aufnahme Ihres Kindes beantragen.

    Die Anmeldung erfolgt zusammen mit dem Kind an der gewünschten Grundschule.

    Wenn sich bei dem Anmeldetermin Hinweise ergeben, dass Ihr Kind nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und somit eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule erheblich gefährdet ist, wird eine Sprachstandsfeststellung nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt.

    Nach der Anmeldung erhalten Sie vom für Sie zuständigen Gesundheitsamt eine Einladung für die Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes.

    Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist.

    Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.

    Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten Sie von der Schulleitung eine Mitteilung über die Aufnahme Ihres Kindes (Aufnahmebescheid).

    Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme ihres Kindes notwendig ist.

    Fristen

    Beachten Sie die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule.

    Bearbeitungsdauer

    Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der der gewünschten Schule ist oder von der Grundschule unmittelbar.

    Kosten

    keine

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie regelmäßig auch in den Internetangeboten der Kommune, der Träger der von Ihnen gewünschten Grundschule oder im Internetangebot der jeweiligen Grundschule.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Einschulung, Schuleingangsprüfung, Grundschulanmeldung, Schulfähigkeit, vorzeitige Einschulung, Schuleingangsuntersuchung, Kann-Kind, Erste Klasse

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de