Amt für schulische Bildung
Beschreibung
Im Amt für schulische Bildung werden die Aufgabenbereiche Schulrecht und Schulverwaltung gebündelt. So wird unter anderem die Schulentwicklungsplanung vorgenommen sowie die Bedarfsplanung für Schulliegenschaften. Zudem erfolgt hier die finanzielle Förderung der Schulen und es werden Beratungen in rechlichen Angelegenheiten für die Schulen angeboten. Bei Problemen von Eltern und Schulen hilft der Schulträger ebenfalls weiter. Schülerbeförderungen, Schülerunfallversicherungen und Schadensfallbearbeitung gehören ebenso zu den Aufgaben wie Schulpflichtüberwachungen und die Sicherstellung von Betreuungsangeboten.