Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

    Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.

    Beschreibung

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

    • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
    • ist auf 5 Jahre befristet,
    • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
    • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Verein "Familiäre Tagesbetreuung e.V." ist die von der Stadt Aachen beauftragte Fachberatungs- und Fachvermittlungsstelle für Kindertagespflege, die neben der Beratung von Eltern/Tagespflegepersonen auch Tagespflegepersonen mit 300 Unterrichtsstunden + 80 Stunden Praktika nach dem "Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege - Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei" des Deutschen Jugendinstituts qualifiziert. Der Verein "Familiäre Tagesbetreuung e.V." ist unter folgender Anschrift zu erreichen: Harscampstr. 2052062 Aachenfon: 0241 / 160206-0info@familiaere-tagesbetreuung-ac.dewww.familiaere-tagesbetreuung-aachen.de BürozeitenMo, Di, Do, Fr: 9.00 bis 12.00 UhrMo, Di, Do 13.00 bis 16.30 Uhr

    Online-Dienst

    Kindertagespflege

    ID: L100002_124766976

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstr. 2-10

    52064 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Tagespflege

    Beschreibung

    Die Tagespflege dient in erster Linie als Alternative zur Betreuung in Tageseinrichtungen (Kindergärten, -Tagesstätten) und ergänzt ein evtl. unzureichendes Angebot der Stadt Aachen im Bereich der Betreuung von Kindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Rat der Stadt Aachen hat zum 01.08.2012 die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) erlassen. Hiernach erhebt die Stadt Aachen einen Kostenbeitrag von den Eltern, die eine Kindertagespflegeperson in Anspruch nehmen. In der Satzung selber sind u.a. der Geltungsbereich, wer Schuldner ist, was zählt zum Einkommen, Beitragszeiträume, die Beitragstabelle etc. geregelt. Parallel hierzu werden seitens der Stadt gegenüber den Kindertagespflegepersonen laufenden Geldleistung nach §23 Abs. 1 und 2 des SGB VIII erbracht. Darin enthalten sind Sachkosten und Aufwendungen für Sozialabsicherungen (Alterssicherung, Pflege- und Krankenversicherung). Eine Eignung einer Tagespflegeperson wird durch den Verein "Familiäre Tagesbetreuung e.V." geprüft. Über diesen Verein erfolgt auch die Werbung und Schulung neuer Tagespflegepersonen. Eine wesentliche Aufgabe des o.a. Vereins ist auch die Vermittlung einer geeigneten Kindertagespflegeperson. Der Verein "Familiäre Tagesbetreuung e.V." ist unter folgenden Anschrift zu erreichen: Harscampstr. 20 52062 Aachen Tel.: 0241-160206-0

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 2-10

    52058 Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
    • Masernschutz
    • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
    • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

    • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
    • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
    • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:

    • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • ärztliches Attest (über Masernschutz)

    Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Tagesvater, Tagesmutter, Kinder, Kinderbetreuung, Kind, Kindertagespflege, Kindertagesbetreuung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de