Tagespflege
Beschreibung
Die Tagespflege dient in erster Linie als Alternative zur Betreuung in Tageseinrichtungen (Kindergärten, -Tagesstätten) und ergänzt ein evtl. unzureichendes Angebot der Stadt Aachen im Bereich der Betreuung von Kindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Rat der Stadt Aachen hat zum 01.08.2012 die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) erlassen. Hiernach erhebt die Stadt Aachen einen Kostenbeitrag von den Eltern, die eine Kindertagespflegeperson in Anspruch nehmen. In der Satzung selber sind u.a. der Geltungsbereich, wer Schuldner ist, was zählt zum Einkommen, Beitragszeiträume, die Beitragstabelle etc. geregelt. Parallel hierzu werden seitens der Stadt gegenüber den Kindertagespflegepersonen laufenden Geldleistung nach §23 Abs. 1 und 2 des SGB VIII erbracht. Darin enthalten sind Sachkosten und Aufwendungen für Sozialabsicherungen (Alterssicherung, Pflege- und Krankenversicherung). Eine Eignung einer Tagespflegeperson wird durch den Verein "Familiäre Tagesbetreuung e.V." geprüft. Über diesen Verein erfolgt auch die Werbung und Schulung neuer Tagespflegepersonen. Eine wesentliche Aufgabe des o.a. Vereins ist auch die Vermittlung einer geeigneten Kindertagespflegeperson. Der Verein "Familiäre Tagesbetreuung e.V." ist unter folgenden Anschrift zu erreichen: Harscampstr. 20 52062 Aachen Tel.: 0241-160206-0