Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kindertageseinrichtungen in Herne bieten Bildung, Erziehung und verlässliche Betreuung für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt. Die Kindertageseinrichtungen sind wahlweise in AWO, evangelischer, katholischer, paritätischer oder städtischer Trägerschaft. Die Herner Kitas haben das Ziel, frühkindliche Bildung und bestmögliche Förderung für Kinder aus Familien mit unterschiedlichen Lebensbedingungen, Kulturen, Bedürfnissen und Stärken anzubieten.

    Online-Dienst

    Kindertagesbetreuung

    ID: L100002_123088791

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 42 - Kinder-Jugend-Familie

    Beschreibung

    Die Aufgaben des Jugendamtes (§ 69 Absatz 3 des 8. Sozialgesetzbuches - SGB VIII]) nimmt in Herne der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie wahr.Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie berät und unterstützt Eltern, Erziehungsberechtigte, Kinder, Jugendliche, junge Volljährige sowie fachlich Interessierte bei Fragen zur Erziehung, Betreuung und Bildung von jungen Menschen oder bei Trennung und Scheidung der Eltern-teile. Dabei setzt der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.Das Aufgabenspektrum (§ 2 SGB VIII) reicht von finanziellen Förderungen der Familien, über die Bereitstellung einer qualitätsvollen Kinderbetreuung, die Erziehungsberatung und -hilfen, den Kindesschutz bis hin zur Förderung von jungen Menschen und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt in Herne. Gleichzeitig bietet der Fachbereich auch Angebote zur Freizeitgestaltung und Bildung von Eltern und deren Kinder.Der Aufbau und die Aufgaben dieser Kreis- oder Stadtjugendämter sind bundesweit im Kinder und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Das Jugendamt besteht nach § 70 SGB VIII aus zwei Teilen, dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung.Der Jugendhilfeausschuss - in Herne "Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie" genannt - hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Ihm gehören Mitglieder des Kreistages beziehungsweise Stadtrats, in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und Bürger an sowie Personen, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden.Die Verwaltung des Jugendamts setzt die Beschlüsse des Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie um und nimmt die oben beschriebenen Aufgaben wahr. Sie bietet Hilfen nach dem SGB VIII an oder vermittelt diese. Zu den Aufgaben zählen: Adoptions- und Pflegekinderwesen Beistandschaften für Minderjährige Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Eltern, Familienberatung Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ("8b-Beratung" Beratung zur Elternzeit Betreuung von Erwachsenen Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die nicht im elterlichen Haushalt leben können Betrieb und Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder Beurkundung und Führung des Sorgeregisters Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und von Kindertagespflege Elterngeld Erziehungsberatung und Familienberatung Familienbildung Festsetzung und Geltendmachung von Kindesunterhalt Früherkennungsuntersuchungen Hilfe und Unersttzung für Schwangere und für Mütter nach der Geburt ihres Kindes / ihrer Kinder Internationale Jugendbegegnungen Jugendhilfe im Strafverfahren Jugendschutz, Jugendbildungsangebote, Ferien- und Freizeitangebote Koordination von Familien in Familienzentren Schulberatung Schulsozialarbeit Sozialer Beratungsdienst Tagesbetreuung von Kindern Trennungs- und Scheidungsberatung für Mütter und Väter Unterhaltsvorschuss Vaterschaftsfeststellung Verfahrenslotsen*Innen Vermittlung und Bewilligung von Tagespflege Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige Willkommensbesuch von Neugeborenen Wirtschaftliche Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 241

    44649 Herne

    Kontakt

    Fax: 02323 16-12339264

    Telefon Festnetz: 02323 16-1651

    E-Mail: jugendamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit dem Kita-Navigator erweitert die Stadt Herne ihren Service für Eltern, die einen Platz für Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung suchen. Für die Träger der Kitas erleichtert das Verfahren die Vergabe der Plätze. Angebunden sind nicht nur die städtischen Kitas, sondern alle Einrichtungen in Herne, unabhängig davon, wer der Träger ist. Eltern können ihr Kind über den Kita-Navigator online bei bis zu drei Kitas vormerken. Die Einrichtungen präsentieren sich den Interessierten im Kita-Navigator schnell und übersichtlich mit ihren pädagogischen Konzeptionen, Informationen zu Räumlichkeiten und Außengelände, Hinweisen zur Elternarbeit und in Bildern. Damit können sich die Suchenden einen ersten Eindruck verschaffen. Die Online-Präsentation soll nicht den persönlichen Besuch in der Kindertageseinrichtung ersetzen. Daher haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, individuell mit den Wunsch-Kitas einen Besuchstermin zu vereinbaren. Mit den Eingaben der Eltern-Wünsche in das System ist keine direkte Zusage eines Betreuungsplatzes verbunden, aber innerhalb von zwei Wochen erhalten Eltern Informationen zur weiteren Verfahrensweise. Die Platzzusagen werden weiterhin zum 1. Februar eines jeden Kalenderjahres versandt. Die Kitas können über das System den Eltern die Zusagen zukommen lassen und zwar auf dem Weg, den diese dafür bei der Anmeldung ausgewählt haben. Das sind neben der direkten Nachricht im Navigator, die E-Mail und der klassische Postweg.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Tagesmutter, Kiga, Tagespflegebörse, Tagespflegeplatz, Tagesvater, Krippe, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Kinderbetreuung, KITA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English