Fachbereich 42 - Kinder-Jugend-Familie

Beschreibung

Die Aufgaben des Jugendamtes (§ 69 Absatz 3 des 8. Sozialgesetzbuches - SGB VIII]) nimmt in Herne der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie wahr.Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie berät und unterstützt Eltern, Erziehungsberechtigte, Kinder, Jugendliche, junge Volljährige sowie fachlich Interessierte bei Fragen zur Erziehung, Betreuung und Bildung von jungen Menschen oder bei Trennung und Scheidung der Eltern-teile. Dabei setzt der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.Das Aufgabenspektrum (§ 2 SGB VIII) reicht von finanziellen Förderungen der Familien, über die Bereitstellung einer qualitätsvollen Kinderbetreuung, die Erziehungsberatung und -hilfen, den Kindesschutz bis hin zur Förderung von jungen Menschen und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt in Herne. Gleichzeitig bietet der Fachbereich auch Angebote zur Freizeitgestaltung und Bildung von Eltern und deren Kinder.Der Aufbau und die Aufgaben dieser Kreis- oder Stadtjugendämter sind bundesweit im Kinder und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Das Jugendamt besteht nach § 70 SGB VIII aus zwei Teilen, dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung.Der Jugendhilfeausschuss - in Herne "Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie" genannt - hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Ihm gehören Mitglieder des Kreistages beziehungsweise Stadtrats, in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und Bürger an sowie Personen, die von den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und den Jugendverbänden vorgeschlagen werden.Die Verwaltung des Jugendamts setzt die Beschlüsse des Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie um und nimmt die oben beschriebenen Aufgaben wahr. Sie bietet Hilfen nach dem SGB VIII an oder vermittelt diese. Zu den Aufgaben zählen: Adoptions- und Pflegekinderwesen Beistandschaften für Minderjährige Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Eltern, Familienberatung Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ("8b-Beratung" Beratung zur Elternzeit Betreuung von Erwachsenen Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die nicht im elterlichen Haushalt leben können Betrieb und Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder Beurkundung und Führung des Sorgeregisters Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und von Kindertagespflege Elterngeld Erziehungsberatung und Familienberatung Familienbildung Festsetzung und Geltendmachung von Kindesunterhalt Früherkennungsuntersuchungen Hilfe und Unersttzung für Schwangere und für Mütter nach der Geburt ihres Kindes / ihrer Kinder Internationale Jugendbegegnungen Jugendhilfe im Strafverfahren Jugendschutz, Jugendbildungsangebote, Ferien- und Freizeitangebote Koordination von Familien in Familienzentren Schulberatung Schulsozialarbeit Sozialer Beratungsdienst Tagesbetreuung von Kindern Trennungs- und Scheidungsberatung für Mütter und Väter Unterhaltsvorschuss Vaterschaftsfeststellung Verfahrenslotsen*Innen Vermittlung und Bewilligung von Tagespflege Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige Willkommensbesuch von Neugeborenen Wirtschaftliche Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII

Adresse

Hausanschrift

Hauptstraße 241

44649 Herne

Kontakt

Fax: 02323 16-12339264

Telefon Festnetz: 02323 16-1651

E-Mail: jugendamt@herne.de

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 05.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English