Baulast Auskunft

    Baulast Auskunft

    Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Beschreibung

    Die Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, ob und wenn ja welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. 

    Hierbei kann es sich z.B. um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (z.B. Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (z.B. Vereinigungsbaulast). 

    Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen. Für die Immobilienfinanzierung verlangen Banken in der Regel eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

    Die Baulastenauskunft kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

    Sofern Sie eine schriftliche Auskunft (Abschrift) wünschen, richten Sie ein formloses Anschreiben (oder eine E-Mail) mit der Bitte um Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis an die untere Bauaufsichtsbehörde. Aus dem Anschreiben/ der E-Mail muss hervorgehen, auf welches Grundstück/Flurstück (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung) sich die Auskunft bezieht und Sie müssen Ihr berechtigtes Interesse darlegen.

    Für eine telefonische oder persönliche Auskunft benötigen Sie keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstück und das berechtigte Interesse benennen können.

    Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Aus dem Baulastenverzeichnis erfahren Sie, ob und mit welchen Baulasten ein Grundstück belastet oder begünstigt ist. Dies ist unter anderem von Bedeutung, wenn Sie ein Grundstück kaufen, verkaufen oder beleihen möchte.

    Online-Dienste

    Auskunft aus dem Baulastverzeichnis

    ID: L100002_123606085

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    Sprache

    Deutsch

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    Baulasten

    ID: L100002_123606025

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    IV.2 Fachbereich Bauordnung

    Beschreibung

    Sie möchten bauen, umbauen, umnutzen oder abbrechen? Sie möchten Ihr Grundstück teilen oder benötigen Informationen zum Bauordnungsrecht? Wir helfen Ihnen weiter. Wir beantworten gerne auch im persönlichen Gespräch Ihre Fragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauberatung sind für Sie und Ihre Architektin und Ihren Architekten die erste Anlaufstelle in allen baurechtlichen und planungsrechtlichen Fragen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Bauberatung, bei der Sie sich frühzeitig und kompetent beraten lassen können. Der Fachbereich nimmt nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr und ist damit für alle Bauvorhaben in Rheda-Wiedenbrück grundsätzlich Ihr erster Ansprechpartner.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Untere Bauaufsichtsbehörde, Fachbereich Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242-963378

    Fax: 05242-963410

    E-Mail: bauordnung@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für eine schriftliche Auskunft/ Abschrift:

    • formloses Anschreiben/ E-Mail mit der Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis
    • Benennung des Grundstücks/Flurstücks (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung), auf das sich die Auskunft bezieht)
    • Darlegung Ihres berechtigten Interesses

    Für eine telefonische oder persönliche Auskunft: 

    Sie benötigen keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstücksbezeichnung und das berechtigte Interesse benennen können.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist ein formloser und schriftlicher Antrag notwendig. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Antragstellers Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer des Objektes Eigentumsnachweis bzw. eine Vollmacht des Eigentümers Hilfreich ist die Angabe einer Telefonnummer für evtl. Rückfragen.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    In das Baulastverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn Sie: eine Immobilie veräußern oder erwerben möchten, ein Grundstück erwerben möchten, ein Wertgutachten für ein Grundstück oder eine Immobilie erstellt werden soll.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

       

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    85 Abs. 5 Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW 2018)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v.g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können die Auskunft telefonisch oder schrifltich einholen. Bitte legen Sie Ihrem Schreiben die oben genannten erforderlichen Unterlagen bei.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 10 Werktage

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    Für mündliche/ telefonische Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis fallen keine Gebühren an. Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulasten-verzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll. Sie betragen je Grundstück EUR 50, höchstens jedoch EUR 150. Sofern kein Baulastenblatt besteht (d.h.: wenn keine Baulast eingetragen ist), beträgt die Gebühr EUR 30 je Grundstück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Baulastenkataster, Auskunft Grundstück, Belastungen Grundstück, Baulast, Einsicht Baulastenverzeichnis, Baulastenauskunft, Abschrift(en) Baulastenverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de