IV.2 Fachbereich Bauordnung
Beschreibung
Sie möchten bauen, umbauen, umnutzen oder abbrechen? Sie möchten Ihr Grundstück teilen oder benötigen Informationen zum Bauordnungsrecht? Wir helfen Ihnen weiter. Wir beantworten gerne auch im persönlichen Gespräch Ihre Fragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauberatung sind für Sie und Ihre Architektin und Ihren Architekten die erste Anlaufstelle in allen baurechtlichen und planungsrechtlichen Fragen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Bauberatung, bei der Sie sich frühzeitig und kompetent beraten lassen können. Der Fachbereich nimmt nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr und ist damit für alle Bauvorhaben in Rheda-Wiedenbrück grundsätzlich Ihr erster Ansprechpartner.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: bauordnung@rh-wd.de
Zuständigkeit für
Rheda-Wiedenbrück
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Änderung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung
- Archivgut Einsicht gewähren
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Baugenehmigung Erteilung für bauliche Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen
- Baugenehmigung Statusabfrage
- Baulast Auskunft
- Baulast Auskunft Abschrift
- Errichtung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung
- Grundstücksteilung Genehmigung
- Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung