Baulast Auskunft

    Baulast Auskunft

    Die Baulastenauskunft bzw. die Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis informiert Sie darüber, ob ein Grundstück durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen begünstigt oder belastet ist.

    Hinweise für Wülfrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Baulastenverzeichnis enthält Informationen über auf einem Grundstück liegende baurechtliche Belastungen. Jede*r mit berechtigtem Interesse kann das Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsicht einsehen.

    Beschreibung

    Die Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, ob und wenn ja welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. 

    Hierbei kann es sich z.B. um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (z.B. Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (z.B. Vereinigungsbaulast). 

    Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen. Für die Immobilienfinanzierung verlangen Banken in der Regel eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

    Die Baulastenauskunft kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

    Sofern Sie eine schriftliche Auskunft (Abschrift) wünschen, richten Sie ein formloses Anschreiben (oder eine E-Mail) mit der Bitte um Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis an die untere Bauaufsichtsbehörde. Aus dem Anschreiben/ der E-Mail muss hervorgehen, auf welches Grundstück/Flurstück (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung) sich die Auskunft bezieht und Sie müssen Ihr berechtigtes Interesse darlegen.

    Für eine telefonische oder persönliche Auskunft benötigen Sie keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstück und das berechtigte Interesse benennen können.

    Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll.

    Hinweise für Wülfrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Baulast ist eine rechtlich bindende Verpflichtung für den Eigentümer eines Grundstücks, damit auf dem Nachbargrundstück ein Bauvorhaben realisiert werden kann. Baulasten erweitern die Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks und stellen rechtliche Einschränkungen dar, die für die Nutzung oder Bebauung von Immobilien relevant sind.Typische Baulasten sind: Abstandsflächenbaulast: Ihnen gehört zwar das Grundstück, aber Sie dürfen bestimmte Flächen nicht bebauen, um den Abstand zu benachbarten Immobilien zu wahren. Stellplatzbaulast: Sie müssen Stellflächen auf Ihrem Grundstück zur Verfügung stellen. Die Baulast soll somit die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung schaffen und ist grundsätzlich vorhabenbezogen. Die Baulast wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde - kurz: Bauaufsicht - in das Baulastenverzeichnis eingetragen.Baulasten bleiben auch bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Grundstückes bestehen, wirken also auch gegenüber einem Rechtsnachfolger/einer Rechtsnachfolgerin. Um zu erfahren, ob auf Ihrem Grundstück, einem Nachbargrundstück oder einem Grundstück, das Sie evtl. kaufen möchten, eine Baulast eingetragen ist, können Sie eine Baulastenauskunft beantragen. Wer also ein berechtigtes Interesse darlegt, kann eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Berechtigt sind beispielsweise: Eigentümer*innen dinglich Berechtigte am Grundstück kaufinteressierte Personen künftige Hypotheken- und Grundschuldgläubiger*innen Notar*innen Entwurfsverfasser*innen Fachplaner*innen Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur*innen. Das berechtigte Interesse muss durch aussagekräftige Nachweise dargelegt und von Sachbearbeitern des Baulastenverzeichnisses geprüft werden. Einen Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis finden Sie unter "Antragsformulare". Die schriftliche Auskunft ist gebührenpflichtig. Bitte beachten Sie, dass je nach Art der Beantragung unterschiedliche Gebühren entstehen können.

    Online-Dienste

    Baulast Auskunft

    ID: L100002_127237775

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauportal Nordrhein-Westfalen

    ID: L100002_127237777

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Wülfrath

    Beschreibung

    Amt 63 - Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    42489 Wülfrath

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bauaufsicht

    Beschreibung

    Die Bauaufsichtsbehörde achtet darauf, dass die geltenden Vorschriften bei Bauvorhaben tatsächlich eingehalten werden. Von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen dürfen keine Gefahren für Leben, Gesundheit und Umwelt ausgehen. Gebäude dürfen nur an bestimmten Orten und nur so errichtet werden, wie dies nach gesetzlichen Bauvorschriften zulässig ist.Die Bauaufsicht der Stadt Wülfrath ist als untere Bauaufsichtsbehörde verantwortlich für die Durchführung von Baugenehmigungsverfahren und somit die Prüfung der Bauanträge und Durchführung von Beteiligungsverfahren die Bauüberwachung die Bauzustandsbesichtigungen die wiederkehrenden Prüfungen bei Sonderbauten die Durchsetzung von Ordnungsverfügungen die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sonstige Verfahren, für die die Bauordnung eine Zuständigkeit der unteren Bauaufsicht vorsieht. Weitere Aufgaben sind u. a. die Mitwirkung in anderen Genehmigungsverfahren als zu beteiligende Stelle Aufbereitung von Informationen für kommunalpolitische Gremien Mitwirkung im Rahmen von Petitionsverfahren.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    42489 Wülfrath

    Öffnungszeiten

    Dienstags von 9.00 - 12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02058/18358

    E-Mail: bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für eine schriftliche Auskunft/ Abschrift:

    • formloses Anschreiben/ E-Mail mit der Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis
    • Benennung des Grundstücks/Flurstücks (Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung), auf das sich die Auskunft bezieht)
    • Darlegung Ihres berechtigten Interesses

    Für eine telefonische oder persönliche Auskunft: 

    Sie benötigen keine Unterlagen. Sie müssen aber die Grundstücksbezeichnung/Flurstücksbezeichnung und das berechtigte Interesse benennen können.

    Hinweise für Wülfrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben: Kontaktdaten des Antragstellers/der Antragstellerin konkrete Benennung des Grundstücks/der Grundstücke, für die Auskunft benötigt wird, d. h. Angabe der Anschrift sowie der Flur und des Flurstücks/der Flurstücke Bestätigung des berechtigten Interesses (z. B. Erwerb, Verkauf) Kostenübernahmeerklärung Der Antrag kann mittels Formular oder formlos gestellt werden. Sie können gern das oben verlinkte PDF-Formular benutzen.

    Formulare

    keine

    Hinweise für Wülfrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunft/ Abschrift darlegen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

       

    Hinweise für Wülfrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 85 Abs. 5 BauO NRWGebührengesetz für das Land NRWAllgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihre formlose Bitte um Auskunft/ Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich (E-Mail reicht aus) an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Falls Sie weder Eigentümerin/Eigentümer noch Erbbauberechtige/r des Grundstücks sind, fügen Sie eine Vollmacht der v.g. Berechtigten bei oder beschreiben Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Auskunft.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob Sie berechtigt sind die Auskunft zu erhalten. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Auskunft/ Abschrift sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 10 Werktage

    Kosten

    Für mündliche/ telefonische Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis fallen keine Gebühren an. Die schriftliche Baulastenauskunft/ Abschrift aus dem Baulasten-verzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Grundstücke, für die eine Auskunft/ Abschrift erteilt werden soll. Sie betragen je Grundstück EUR 50, höchstens jedoch EUR 150. Sofern kein Baulastenblatt besteht (d.h.: wenn keine Baulast eingetragen ist), beträgt die Gebühr EUR 30 je Grundstück.

    Hinweise für Wülfrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schriftliche positive Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis: 50 € bis 150 € je Grundstück Schriftliche Auskunft, dass kein Baulastenblatt besteht (negative Auskunft): 30 € je Grundstück Eine mündliche oder telefonische Auskunft nur darüber, ob eine Baulast besteht, ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Hinweise für Wülfrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grunddienstbarkeiten sind beim Amtsgericht Mettmann einzutragen.

    Weitere Informationen

    Bauportal.NRW URL: https://www.bauportal.nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Baulastenkataster, Auskunft Grundstück, Belastungen Grundstück, Baulast, Einsicht Baulastenverzeichnis, Baulastenauskunft, Abschrift(en) Baulastenverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de