Bauaufsicht

Beschreibung

Die Bauaufsichtsbehörde achtet darauf, dass die geltenden Vorschriften bei Bauvorhaben tatsächlich eingehalten werden. Von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen dürfen keine Gefahren für Leben, Gesundheit und Umwelt ausgehen. Gebäude dürfen nur an bestimmten Orten und nur so errichtet werden, wie dies nach gesetzlichen Bauvorschriften zulässig ist.Die Bauaufsicht der Stadt Wülfrath ist als untere Bauaufsichtsbehörde verantwortlich für die Durchführung von Baugenehmigungsverfahren und somit die Prüfung der Bauanträge und Durchführung von Beteiligungsverfahren die Bauüberwachung die Bauzustandsbesichtigungen die wiederkehrenden Prüfungen bei Sonderbauten die Durchsetzung von Ordnungsverfügungen die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sonstige Verfahren, für die die Bauordnung eine Zuständigkeit der unteren Bauaufsicht vorsieht. Weitere Aufgaben sind u. a. die Mitwirkung in anderen Genehmigungsverfahren als zu beteiligende Stelle Aufbereitung von Informationen für kommunalpolitische Gremien Mitwirkung im Rahmen von Petitionsverfahren.

Adresse

Hausanschrift

Am Rathaus 1

42489 Wülfrath

Öffnungszeiten

Dienstags von 9.00 - 12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 02058/18358

E-Mail: bauaufsicht@stadt.wuelfrath.de

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 24.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English