Fliegende Bauten Genehmigung

    Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen

    Sie möchten ein Festzelt oder ein Fahrgeschäft an verschiedenen Veranstaltungsorten in Deutschland betreiben? Für sogenannte Fliegende Bauten benötigen Sie eine Ausführungsgenehmigung, bevor Sie sie erstmals aufstellen und in Gebrauch nehmen dürfen.

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden, beispielsweise Fahrgeschäfte und Festzelte.

    Für das Aufstellen und den Betrieb von Fliegenden Bauten benötigen Sie in der Regel eine sogenannte Ausführungsgenehmigung, die in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland gültig ist.

    Keine Ausführungsgenehmigung benötigen Sie für:

    • Fliegende Bauten bis 5 Meter Höhe, die nicht von Besuchern betreten werden
    • Kinderfahrgeschäfte bis 5 m Höhe und einer Höchstgeschwindigkeit von 1 Meter pro Sekunde
    • Bühnen bis zu einer Grundfläche von 100 Quadratmetern mit maximal 1,5 Meter Bühnenhöhe sowie einer Überdachung oder Bühnenaufbauten bis maximal 5 Meter Höhe
    • eingeschossige Zelte bis zu einer Grundfläche von 75 Quadratmetern
    • eingeschossige betretbare Verkaufsstände bis zu einer Grundfläche von 75 Quadratmetern
    • aufblasbare Anlagen bis zu 5 Metern betretbarer Höhe sowie mit überdachten Bereichen bis zu 3 Meter Länge
    • aufblasbare Anlagen bis zu 5 Metern betretbarer Höhe mit überdachten Bereichen bis zu 10 Meter Länge, wenn deren Absinken bei Gebläseausfall durch ein gesondertes Tragwerk verhindert wird

    Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingebunden.

    Die Gültigkeit einer Ausführungsgenehmigung ist befristet und kann maximal 5 Jahre betragen. Ausführungsgenehmigungen von sehr komplizierten Fliegenden Bauten sind nur 1 Jahr gültig. Die Gültigkeit kann von der Genehmigungsbehörde nach einer Prüfung des technischen Zustands des Fliegenden Baus durch Sachverständige verlängert werden.

    Die Ausführungsgenehmigung erhalten Sie von der Bauaufsichtsbehörde, in deren Bereich Ihre Hauptwohnung oder Ihre gewerbliche Niederlassung liegt. In Nordrhein-Westfalen können nur die Städte Dortmund, Essen, Köln, Soest und Bielefeld Ausführungsgenehmigungen erteilen.

    Sollte Ihre Hauptwohnung oder gewerbliche Niederlassung außerhalb Deutschlands liegen, beantragen Sie die Ausführungsgenehmigung bei der Genehmigungsbehörde, in deren Bereich der Fliegende Bau erstmalig betrieben werden soll.

    Einen Wohnsitzwechsel, eine Veränderung Ihrer gewerblichen Niederlassung oder den Verkauf eines Fliegenden Baus an Dritte müssen Sie Ihrer Genehmigungsbehörde anzeigen und einen Termin zur Vorlage und Änderung des Prüfbuches vereinbaren, damit die Genehmigungsbehörde die Ausführungsgenehmigung und das Prüfbuch entsprechend ändert. Bewirken die Änderungen einen Wechsel der Zuständigkeit übergibt die bisherige Genehmigungsbehörde die Akten an die neue Genehmigungsbehörde.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden, beispielsweise Fahrgeschäfte und Festzelte. Die Inbetriebnahme von Fliegenden Bauten mit Ausführungsgenehmigung kann von einer Gebrauchsabnahme durch die lokale Bauaufsichtsbehörde abhängig gemacht werden. Zur Inbetriebnahme technisch schwieriger Fliegender Bauten sowie von Tribünen und oder Zelten mit mehr als 75 m2 Grundfläche benötigen Sie in Nordrhein-Westfalen immer eine Gebrauchsabnahme durch die Untere Bauaufsichtsbehörde. Achter- und Loopingbahnen, schnell laufende oder neuartige Karusselle, Überschlag- und Riesenschaukeln und Riesenrändern mit mehr als 14 Gondeln sind als technisch schwierige Fliegende Bauten einzustufen. Für die Gebrauchsabnahme benötigen Sie das Prüfbuch mit der Ausführungsgenehmigung. Bei der Gebrauchsabnahme wird geprüft, ob der Bau den Bauvorlagen entspricht, eine Ausführungsgenehmigung vorliegt und deren Bestimmungen eingehalten sind, die Standsicherheit am Aufstellungsort durch Unterpallung, Ballastierung oder Verankerung gegeben ist. Die Gebrauchsabnahme kann auf Stichproben beschränkt werden. Das Ergebnis der Gebrauchsabnahme wird im Prüfbuch vermerkt.

    Online-Dienst

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    ID: L100002_123604081

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    IV.2 Fachbereich Bauordnung

    Beschreibung

    Sie möchten bauen, umbauen, umnutzen oder abbrechen? Sie möchten Ihr Grundstück teilen oder benötigen Informationen zum Bauordnungsrecht? Wir helfen Ihnen weiter. Wir beantworten gerne auch im persönlichen Gespräch Ihre Fragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauberatung sind für Sie und Ihre Architektin und Ihren Architekten die erste Anlaufstelle in allen baurechtlichen und planungsrechtlichen Fragen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Bauberatung, bei der Sie sich frühzeitig und kompetent beraten lassen können. Der Fachbereich nimmt nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr und ist damit für alle Bauvorhaben in Rheda-Wiedenbrück grundsätzlich Ihr erster Ansprechpartner.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Ausführungsgenehmigung
    • Baubeschreibung
    • Nachweis der Standsicherheit
    • Prüfbericht eines Prüfamtes für Baustatik zum Nachweis der Standsicherheit
    • Kosten der Herstellung des betriebsfertigen Fliegenden Bau

    Gegebenenfalls erforderlich:

    • Rettungswegeplan
    • Sicherheitsnachweise über maschinentechnische Teile
    • Sicherheitsnachweise über die elektrische Anlage
    • Prüfberichte von Sachverständigen zu den Sicherheitsnachweisen
    • Schaltpläne

    Sie müssen die Unterlagen zum Antrag in zweifacher Ausfertigung einreichen.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsformular Lageplan Beschreibung des Vorhabens (evtl. Bauzeichnungen) Prüfbuch des Fliegenden Baus mit eingebundener Ausführungsgenehmigung gültiger Versicherungsschutz

    Voraussetzungen

    Eine Ausführungsgenehmigung ist für jeden Fliegenden Bau erforderlich, der nicht vom Erfordernis der Genehmigung freigestellt ist.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es ist nicht erforderlich, dass der Antragsteller bzw. die Antragstellerin auch Eigentümer bzw. Eigentümerin des Baugrundstücks ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    78 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO)

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag auf Ausführungsgenehmigung bei der Genehmigungsbehörde (Bauordnungsämter der Städte: Dortmund, Essen, Köln, Soest, Bielefeld).

    Gegebenenfalls sind Unterlagen nachzureichen oder Prüfungen zu veranlassen.

    Gegebenenfalls muss der Fliegenden Bau probeweise aufgestellt werden.

    Die Ausführungsgenehmigung wird erteilt und mit geprüften Bauvorlagen, Prüfberichten und Leerseiten für Gebrauchsnahmen zu einem Prüfbuch gebunden.

    Sie erhalten das Prüfbuch mit eingebundener Ausführungsgenehmigung und einen Gebührenbescheid.

    Falls sich die Buchbindung verzögert, kann für maximal 9 Monate ein vorläufiges Prüfbuch erstellt werden.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zeigen Sie die beabsichtigte Aufstellung bei der Bauaufsichtsbehörde des Veranstaltungsortes an. Gegebenenfalls ist das Prüfbuch mit der Ausführungsgenehmigung im Vorfeld der Gebrauchsabnahme bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde zur Vorbereitung der Gebrauchsabnahme vorzulegen. Stimmen Sie einen Termin für die Gebrauchsabnahme ab. Anschließend erfolgt die Gebrauchsabnahme auf Grundlage des Prüfbuches. Gegebenenfalls fallen eine Mängelbeseitigung und Nachabnahme an. Sie erhalten eine Bestätigung der Gebrauchsabnahme im Prüfbuch. Der Gebührenbescheid wird anschließend per Post zugestellt.

    Fristen

    Die Ausführungsgenehmigung wird für höchstens 5 Jahre erteilt. Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Ausführungsgenehmigung müssen vor Fristablauf gestellt werden.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anzeige der Aufstellung sollte mindestens 2 Wochen vor der Gebrauchsabnahme erfolgen. Die Gebrauchsabnahme muss vor der Inbetriebnahme erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei vollständigen Antragsunterlagen in der Regel innerhalb von 6 Wochen. Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es wird empfohlen, die beabsichtigte Aufstellung des Fliegenden Baus mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Die Gebrauchsabnahme dauert im Mittel eine Stunde. Bei Mängelfeststellungen kann eine Nachabnahme der Mängelbeseitigung erforderlich werden.

    Kosten

    EUR 4,00 Gebühr je EUR 500,00 Herstellungssumme des betriebsfähigen Fliegenden Baus (Mindestgebühr EUR 50,00). Neben den Gebühren für die Erteilung der Ausführungsgenehmigung werden Gebühren für Prüfung der Standsicherheitsnachweise erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Ausführungsgenehmigung gilt in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland.

    Weitere Informationen

    Informationssystem der Bauministerkonferenz: https://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=12208&o=759O986O991O12208 · Regelungen für Fliegende Bauten · Listen der Genehmigungsstellen, Prüfämter, Ansprechpartner · Auslegungen zu Fliegenden Bauten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2024

    Stichwörter

    Zelt, Karussell, Schaubude, Achterbahn, Mobile Architektur, Festzelt, Ausführungsgenehmigung, Schiffschaukel, Bühnenüberdachung, Ausführungsgenehmigung, Riesenrad, Autoscooter, Fliegender Bau, Zirkuszelt, Temporäre Architektur, Bühne, Fahrgeschäft, Prüfbuch, Tribüne, Luftschaukel, Gebrauchsabnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English