Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung

    Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung

    Hier finden Sie Informationen zur ortsüblichen Bekanntmachung eines Flächennutzungsplans.

    Beschreibung

    Der Flächennutzungsplan stellt die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen in ihren Grundzügen dar (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen). Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern (Ausnahme: Konzentrationszonen, z.B. für Windenergieanlagen), sondern bindet ausschließlich die Gemeinde selbst sowie andere Fachplanungen. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind daher keine Rechtsansprüche herzuleiten, insbesondere etwa der Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück oder Entschädigungsansprüche. 

    Die Darstellungen des Flächennutzungsplans dienen als Grundlage für Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen zur Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken enthalten.

    Die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Flächennutzungsplans wird von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt. Diese Genehmigung ist ortsüblich bekanntzumachen.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Herzogenrath können auf der Internetseite der StädteRegion Aachen (inkasPortal) aufgerufen werden. Eine Anleitung steht als Download zur Verfügung.
    Rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Herzogenrath können auf der Internetseite der StädteRegion Aachen (inkasPortal) aufgerufen werden. Eine Anleitung steht als Download zur Verfügung.

    Online-Dienst

    Bebauungspläne

    ID: L100002_123167929

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz - A 61

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtplanung Abt. 61.1 - A 61 - Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz

    Beschreibung

    Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung und der damit einhergehenden Planungshoheit hat die Gemeinde das Recht und die Pflicht, für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet zu sorgen. Ihre Planungshoheit üben die Gemeinden, so auch die Stadt Herzogenrath, mit den Instrumenten der Bauleitplanung aus. So umfasst das Hauptaufgabengebiet des Planungsbereiches die ganzheitliche Bearbeitung sämtlicher Aufstellungs- und Änderungsverfahren im Bereich der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung sowie aller Satzungen gemäß Baugesetzbuch. Hierzu gehört insbesondere die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung - z.B. durch Bürgerversammlungen - sowie die Öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Die Einladungen zu Bürgerversammlungen und Bekanntmachungen der Öffentliche Auslegungen und Satzungsbeschlüsse erfolgen im Internet, in den Bekanntmachungskästen sowie im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Herzogenrath. Desweiteren erfolgt die Erarbeitung grundlegender Ziele der Stadtentwicklung und deren Umsetzung in städtebaulichen Rahmenplänen sowie die Stellungnahmen zu übergeordneten Planungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ausgefertigte Bekanntmachungsanordnung des (Ober-)Bürgermeisters oder der (Ober-)Bürgermeisterin

    Bürgerinnen und Bürger benötigen keine Unterlagen.

    Formulare

    Der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung soll ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Prüfung des Bürgermeisters, ob der vom Rat beschlossene Flächennutzungsplan ordnungsgemäß zustande gekommen ist
    2. Einholung der Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde
    3. Ausfertigung der ortsüblichen Bekanntmachung
    4. Schriftlich Bestätigung des Bürgermeisters, dass der Wortlaut des papiergebundenen Dokumentes mit den Ratsbeschlüssen übereinstimmt und nach § 2 Absatz 1 und 2 BekanntmVO verfahren worden ist
    5. Anordnung der Bekanntmachung durch den Bürgermeister
    6. Bekanntmachung in der durch die Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten Bekanntmachungsform

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Aufstellungsbeschluss Der Umwelt- und Planungsausschuss leitet das Bebauungsplanverfahren durch einen Aufstellungsbeschlussein, der im Amtsblatt bekannt gemacht wird. Plankonzepte und städtebauliche Entwürfe werden entwickelt. Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung In einem vereinfachten oder beschleunigten Verfahren nach § 13 bzw. § 13a BauGB ist dieser Verfahrensschritt nicht erforderlich. Die Bürger werden öffentlich über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet Innerhalb einer Frist können sie mündlich oder schriftlich Anregungen zum Bebauungsplanentwurf einbringen. Parallel zur Bürgerbeteiligung nehmen unterschiedliche Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (z.B. Ver- und Entsorgungsunternehmen, verschiedene Ämter und Verbände, ) zu den Planinhalten Stellung. Auslegungsbeschluss Nach Auswertung und Abwägung der während der Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken, wird durch den Umwelt- und Planungsausschuss der Auslegungsbeschluss gefasst. Dieser wird im Amtsblatt bekannt gemacht. Öffentliche Auslegung/ Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Für die Dauer eines Monats folgt die öffentliche Auslegung, bei der der konkretisierte Bebauungsplanentwurf im Rathaus einsehbar ist. Während dieser Zeit haben die Bürger die Möglichkeit, Anregungen zum Planentwurf einzubringen. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung nehmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu den Planinhalten Stellung. 4a. möglicherweise erneute öffentliche Auslegung Eine erneute öffentliche Auslegung ist nur erforderlich, wenn nach der ersten Offenlage Änderungen des Bebauungsplanes notwendig sind. Der geänderte Bebauungsplan liegt dann erneut für die Dauer eines Monats aus. In diesem Zeitraum werden auch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt. Satzungsbeschluss Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen, werden nach Ablauf der Auslegungsfrist ausgewertet (Abwägung). Der Bebauungsplanentwurf wird dem Umwelt- und Planungsausschuss und zuletzt dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach dem Satzungsbeschluss erfolgt die Bekanntmachung im Amtsblatt. Erst dann ist der Bebauungsplan rechtswirksam.
    Aufstellungsbeschluss Der Umwelt- und Planungsausschuss leitet das Bebauungsplanverfahren durch einen Aufstellungsbeschlussein, der im Amtsblatt bekannt gemacht wird. Plankonzepte und städtebauliche Entwürfe werden entwickelt. Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung In einem vereinfachten oder beschleunigten Verfahren nach § 13 bzw. § 13a BauGB ist dieser Verfahrensschritt nicht erforderlich. Die Bürger werden öffentlich über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet Innerhalb einer Frist können sie mündlich oder schriftlich Anregungen zum Bebauungsplanentwurf einbringen. Parallel zur Bürgerbeteiligung nehmen unterschiedliche Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (z.B. Ver- und Entsorgungsunternehmen, verschiedene Ämter und Verbände, ) zu den Planinhalten Stellung. Auslegungsbeschluss Nach Auswertung und Abwägung der während der Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken, wird durch den Umwelt- und Planungsausschuss der Auslegungsbeschluss gefasst. Dieser wird im Amtsblatt bekannt gemacht. Öffentliche Auslegung/ Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Für die Dauer eines Monats folgt die öffentliche Auslegung, bei der der konkretisierte Bebauungsplanentwurf im Rathaus einsehbar ist. Während dieser Zeit haben die Bürger die Möglichkeit, Anregungen zum Planentwurf einzubringen. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung nehmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu den Planinhalten Stellung. 4a. möglicherweise erneute öffentliche Auslegung Eine erneute öffentliche Auslegung ist nur erforderlich, wenn nach der ersten Offenlage Änderungen des Bebauungsplanes notwendig sind. Der geänderte Bebauungsplan liegt dann erneut für die Dauer eines Monats aus. In diesem Zeitraum werden auch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt. Satzungsbeschluss Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen, werden nach Ablauf der Auslegungsfrist ausgewertet (Abwägung). Der Bebauungsplanentwurf wird dem Umwelt- und Planungsausschuss und zuletzt dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach dem Satzungsbeschluss erfolgt die Bekanntmachung im Amtsblatt. Erst dann ist der Bebauungsplan rechtswirksam.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Der Flächennutzungsplan wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung wirksam.

    Kosten

    Die Kosten der ortsüblichen Bekanntmachung des Flächennutzungsplans werden von der jeweiligen Gemeinde getragen. Bürgerinnen und Bürgern entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Stadtentwicklung, Flächennutzungsplan, Stadtplanung, Städtebauliche Entwicklung, Beteiligung, vorbereitende Bauleitplanung, Öffentlichkeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de