Stadtplanung Abt. 61.1 - A 61 - Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
Beschreibung
Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung und der damit einhergehenden Planungshoheit hat die Gemeinde das Recht und die Pflicht, für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet zu sorgen. Ihre Planungshoheit üben die Gemeinden, so auch die Stadt Herzogenrath, mit den Instrumenten der Bauleitplanung aus. So umfasst das Hauptaufgabengebiet des Planungsbereiches die ganzheitliche Bearbeitung sämtlicher Aufstellungs- und Änderungsverfahren im Bereich der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung sowie aller Satzungen gemäß Baugesetzbuch. Hierzu gehört insbesondere die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung - z.B. durch Bürgerversammlungen - sowie die Öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Die Einladungen zu Bürgerversammlungen und Bekanntmachungen der Öffentliche Auslegungen und Satzungsbeschlüsse erfolgen im Internet, in den Bekanntmachungskästen sowie im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Herzogenrath. Desweiteren erfolgt die Erarbeitung grundlegender Ziele der Stadtentwicklung und deren Umsetzung in städtebaulichen Rahmenplänen sowie die Stellungnahmen zu übergeordneten Planungen.
Adresse
Hausanschrift
Zuständigkeit für
Herzogenrath
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Bebauungsplan Auskunft
- Flächennutzungsplan Änderung
- Flächennutzungsplan Aufhebung
- Flächennutzungsplan Aufstellung
- Flächennutzungsplan Ergänzung
- Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung
- Sanierungsgenehmigung
- Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren
- Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung