Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung Statusabfrage

    Baugenehmigung Statusabfrage

    Sie möchten wissen, wie weit Ihre Anträge im Baugenehmigungsverfahren bereits bearbeitet wurden? Dies können Sie mit einer Statusabfrage erfahren. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren über das Auskunftsmodul des Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens (eBG) online abzufragen. Im Online-Verfahren können Sie sich unabhängig von den Sprechzeiten der Behörde erkundigen.

    Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.

    Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:

    Baugenehmigungsverfahren

    vereinfachte Baugenehmigungsverfahren

    Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung

    Nachträge zu Baugenehmigungen

    Verlängerungen von Baugenehmigungen

    Baulastenverfahren

    Mängelanzeigen

    Brandschutzprüfungen

    Bürgeranfragen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und Einrichtungen durchgeführt. Ausnahmen: Große Sonderbauten (zum Beispiel Büro- und Verwaltungsgebäude, Hochhäuer, Hotels und große Gewerbebetriebe). Im einfachen Genehmigungsverfahren beschränkt sich die Prüfung auf einen Teil der baurechtlichen Vorschriften. Sie als Bauherr müssen aber stets alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die vorgeben wie, wo und was man bauen darf, einhalten. Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Genehmigung dafür erhalten haben. Eine Kopie der Baugenehmigungen und Bauvorlagen muss an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen.

    Online-Dienst

    Bauanträge

    ID: L100002_123606052

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    IV.2 Fachbereich Bauordnung

    Beschreibung

    Sie möchten bauen, umbauen, umnutzen oder abbrechen? Sie möchten Ihr Grundstück teilen oder benötigen Informationen zum Bauordnungsrecht? Wir helfen Ihnen weiter. Wir beantworten gerne auch im persönlichen Gespräch Ihre Fragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauberatung sind für Sie und Ihre Architektin und Ihren Architekten die erste Anlaufstelle in allen baurechtlichen und planungsrechtlichen Fragen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Bauberatung, bei der Sie sich frühzeitig und kompetent beraten lassen können. Der Fachbereich nimmt nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr und ist damit für alle Bauvorhaben in Rheda-Wiedenbrück grundsätzlich Ihr erster Ansprechpartner.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zugangsdaten

    Sie erhalten diese von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bauantragsformular amtlicher Lageplan M 1:500 Bauzeichnungen M 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) Baubeschreibung Betriebsbeschreibung (für gewerbliche Anlagen) Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ und GFZ) Berechnung des umbauten Raumes Berechnung der Zahl der Vollgeschosse Nachweis der notwendigen Einstellplätze bautechnische Nachweise für den Schall- und Wärmeschutz (sofern erforderlich) Baustatistikvordruck

    Voraussetzungen

    • Ihre zuständige Baubehörde bietet die Möglichkeit, das Baugenehmigungsverfahren online abzuwickeln.
    • Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
    • Sie haben mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft erhalten.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für alle genehmigungsbedürftigen Anlagen, die keine großen Sonderbauten sind, insbesondere für Wohngebäude und für kleinere Gebäude und bauliche Anlagen, soweit diese nicht von der Baugenehmigungspflicht freigestellt sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Baugesetzbuch (BauGB) Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW 2018) Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Sonderbauverordnung NRW (SBauVO) Prüfverordnung NRW (PrüfVO NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Vollständigkeit der Unterlagen informiert die untere Bauaufsichtsbehörde den Antragsteller über den Eingang des Antrags und teilt das Aktenzeichen mit. Soweit erforderlich, werden externe Stellen aufgefordert, Stellungnahmen zum Bauvorhaben abzugeben.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet über den Bauantrag innerhalb von drei Monaten, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und in dem Fall des § 77 BauO NRW 2018 innerhalb von sechs Wochen. Die Frist beginnt, sobald die Bauvorlagen vollständig und alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zusätzlich erforderliche Bauvorlagen für große Sonderbauten: Brandschutzkonzept vom staatl. anerkannten Sachverständigen Nachweis der Standsicherheit (geprüfte Statik) Immissionsschutzgutachten (ggf.) Zusätzliche Angaben und Bauvorlagen für besondere Vorhaben (SBauVO NRW).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    eBG, elektronische Sachstandsauskunft, Bauantrag, Baugenehmigung Statusabfrage, Baugenehmigungsverfahren, Statusabfrage, Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahren, Auskunft Baugenehmigungsverfahren, Baugenehmigung, Sachstandsauskunft, Sachstand abfragen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de