Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung Statusabfrage

    Baugenehmigung Statusabfrage

    Sie möchten wissen, wie weit Ihre Anträge im Baugenehmigungsverfahren bereits bearbeitet wurden? Dies können Sie mit einer Statusabfrage erfahren. Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren über das Auskunftsmodul des Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens (eBG) online abzufragen. Im Online-Verfahren können Sie sich unabhängig von den Sprechzeiten der Behörde erkundigen.

    Sie erhalten hierüber nur Auskünfte zu Ihren eigenen Verfahren.

    Die elektronische Sachstandsauskunft ist für Anträge in folgenden Verfahren möglich:

    Baugenehmigungsverfahren

    vereinfachte Baugenehmigungsverfahren

    Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung

    Nachträge zu Baugenehmigungen

    Verlängerungen von Baugenehmigungen

    Baulastenverfahren

    Mängelanzeigen

    Brandschutzprüfungen

    Bürgeranfragen

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDer Bauantrag ist gemäß § 70 BauO NRW 2018 schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) bei der Bauaufsichtsbehörde der Wallfahrtsstadt Kevelaer in mindestens 2-facher Ausfertigung einzureichen. Der Bauantrag ist von der Bauherrin oder dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser zu unterschreiben. Die Bauvorlagen sind von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser zu unterzeichnen.Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser, welche oder welcher bauvorlageberechtigt ist, durch Unterschrift anerkannt sein. Bauvorlageberechtigt ist beispielsweise, wer die Berufsbezeichnung Architektin oder Architekt führen darf. Zudem ist bauvorlageberechtigt, wer als Angehörige oder Angehöriger der Fachrichtung Bauingenieurwesen Mitglied einer Ingenieurkammer ist und mindestens zwei Jahre in der Planung und Überwachung der Ausführung von Gebäuden praktisch tätig war.Die aus dem Bauantrag resultierende Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann auf schriftlichen Antrag unter bestimmten Voraussetzungen jeweils um ein Jahr verlängert werden.

    Online-Dienst

    Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung Statusabfrage

    ID: L100002_127219701

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 2.2 - Bauordnung und Denkmalschutz

    Beschreibung

    Die Abteilung 2.2 Bauordnung und Denkmalschutz ist die Untere Bauaufsichtsbehörde und die Untere Denkmalschutzbehörde für die Wallfahrtsstadt Kevelaer.Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist für die Überprüfung und Genehmigung von Baugesuchen, die Überwachung aller Bauvorhaben im Stadtgebiet, die Archivierung von Bauakten, die Bearbeitung von Baulasten, die Widerspruchsbearbeitung und das bauaufsichtliche Einschreiten zuständig. Sie wacht über die Einhaltung der zahlreichen Vorschriften und Auflagen des Baurechts.Eine kompetente Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund um das Thema Bauen ist sowohl in der Bauaufsicht als auch in der Denkmalpflege ein wichtiger Bestandteil des Aufgabenbereiches der Abteilung. Durch eine qualifizierte Vorabstimmung werden Fehler vermieden, die sonst zeitaufwändig während des Baugenehmigungsverfahrens korrigiert werden müssen oder zu unangenehmen Rückbauforderungen an durchgeführten Baumaßnahmen führen können.In Ihrer Funktion als Untere Denkmalschutzbehörde hat die Abteilung 2.2 Bauordnung und Denkmalschutz der Wallfahrtsstadt Kevelaer die Aufgabe, Kulturdenkmale zu erforschen, zu schützen und zu erhalten. In einer Denkmalliste werden sämtliche denkmalgeschützte Objekte geführt. Die Aufgaben der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes sind im Denkmalschutzgesetz geregelt. Neben der Wahrnehmung der denkmalschutzrechtlichen Belange bietet die Untere Denkmalschutzbehörde einen fachbezogenen Beratungsservice an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Öffnungszeiten

    Außerhalb dieser Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: info@kevelaer.de

    Telefon mobil: 02832 122-720

    E-Mail: 02832 122-863

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zugangsdaten

    Sie erhalten diese von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDie zum Bauantrag gehörenden Bauvorlagen sind in der Bauprüfverordnung NRW (BauPrüfVO) beschrieben. Bauvorlagen sind nach § 1 BauPrüfVO insbesondereVordruck Bauantrag,die Auszüge aus dem Katasterkartenwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte),der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1 zu 500,die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1 zu 100,die Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,die Nachweise der Standsicherheit und des Schall- und Wärmeschutzes,das Brandschutzkonzept eines staatlich anerkannten Sachverständigen bei Sonderbauten.der Erhebungsbogen für die BaustatistikWelche Bauvorlagen im konkreten Einzelfall vorgelegt werden müssen, richtet sich auch nach dem anzuwendenden Genehmigungsverfahren. Im einfachen Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 brauchen beispielsweise die Nachweise über die Standsicherheit, den Schall- und Wärmeschutz sowie das Brandschutzkonzept nicht mit dem Bauantrag vorgelegt werden. Diese können, sofern sie erforderlich sind, nach erteilter Baugenehmigung jedoch vor Baubeginn nachgereicht werden.Der Inhalt der Bauvorlagen beschränkt sich auf das zur Beurteilung der jeweiligen Anträge und Vorhaben Erforderliche. Die Bauaufsichtsbehörde kann in zu begründenden Einzelfällen weitere Unterlagen fordern, wenn sie dies zur Beurteilung für erforderlich hält. Die Bauvorlagen müssen aus dauerhaftem Papier lichtbeständig hergestellt sein.

    Voraussetzungen

    • Ihre zuständige Baubehörde bietet die Möglichkeit, das Baugenehmigungsverfahren online abzuwickeln.
    • Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
    • Sie haben mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft erhalten.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDie Gebühr ist abhängig vom Bauvorhaben. Die Mindestgebühr beträgt in allen Fällen 50,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerEine abschließende Beurteilung und Beantwortung Ihrer Fragen ist nur für ein konkret benanntes Grundstück möglich. Hierfür wird ggf. auch ein aktueller Flurkartenauszug benötig. Außerdem ist in einem Lageplan der aktuelle Gebäudebestand des Grundstückes einzutragen. Sie sollten sich in der Abteilung "Bauordnung" beraten lassen (kostenlose Bauberatung). Hierfür vereinbaren sie bitte vorab mit der zuständigen Ansprechperson einen Termin, da auch während der Bürozeiten Außendiensttätigkeiten wahrgenommen werden müssen.Ansprechperson I Kevelaer - Wetten - WinnekendonkAnsprechperson I KevelaerAnsprechperson I Kervenheim - KervendonkAnsprechperson I Twisteden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    eBG, elektronische Sachstandsauskunft, Bauantrag, Baugenehmigung Statusabfrage, Baugenehmigungsverfahren, Statusabfrage, Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahren, Auskunft Baugenehmigungsverfahren, Baugenehmigung, Sachstandsauskunft, Sachstand abfragen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de